Achtung - Zypern Fans!
Wien, 16.03.2001
Keine Grüne Karte mehr für Autoreisen nach Zypern (griechischer Teil) notwendig!
Rückwirkend mit 1.1.2001 ist die Republik Zypern dem Multilateralen Garantieabkommen (Kennzeichenabkommen) beigetreten. Damit braucht man bei der Einreise mit dem Kraftfahrzeug in Zypern keine Grüne Karte mehr vorzuweisen. Es genügt das Kennzeichen als Nachweis für die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Unbedingt erforderlich ist die Grüne Karte weiterhin bei der Einreise nach Andorra, Albanien, Bosnien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Iran, Israel, Lettland, Malta, Marokko, Moldawien, Polen, Rumänien, Tunesien, Europäische Türkei und Ukraine. Wer also eine Urlaubsreise mit dem Auto in eines dieser Länder plant, muss eine Grüne Karte mitführen.
Die Grüne Karte gilt als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie enthält alle wesentlichen Angaben zum eigenen Kfz-Haftpflicht-Versicherungsvertrag und die Adressen der Grüne-Karte-Büros im jeweiligen Land. An diese Stellen kann man sich wenden, benötigt man nach einem Unfall Informationen zu Versicherungsfragen.
Bei der Einreise in einen Nachbarstaat Österreichs und in ein Mitgliedsland der Europäischen Union genügt das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Liegt das Reiseziel in einem hier nicht erwähnten Land, sollte man sicherheitshalber vor Reiseantritt mit seinem Kfz-Versicherer Kontakt aufnehmen, um Überraschungen zu vermeiden.
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