AMIS: Etappensieg für Rechtsschutzversicherer
Wien, 25. Mai 2007
Die von den österreichischen Rechtsschutzversicherungen in Sachen AMIS eingebrachten Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich - darunter die allererste Amtshaftungsklage in Sachen AMIS - sind für die AMIS-Geschädigten ein wichtiger Schritt auf dem Weg, zumindest Teile des verlorenen Kapitals zurück zu bekommen. Der nun von den beauftragten drei Anwaltskanzleien ausgehandelte Verjährungsverzicht bedeutet nicht nur einen Zeitgewinn, sondern auch eine Entlastung der Gerichte sowie eine Verringerung des Prozessrisikos.
Ohne den Verjährungsverzicht hätte bis November 2008 eine wahre Prozesslawine losgetreten werden müssen, um alle möglichen Ansprüche der Rechtsschutzversicherten im Fall AMIS zu wahren.
Hintergrund:
Der Versicherungsverband Österreich (VVO) dient den heimischen Rechtsschutzversicherungen, sowie den drei von den Versichererern beauftragten Kanzleien Dr. Andreas Köb, Kraft & Winternitz, und Dr. Benedikt Wallner, als Ansprechpartner und Koordinationsstelle.
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