AMIS: Rechtsschutzversicherer kämpfen für ihre geprellten Kunden

Wien, 20.Februar 2007
In der Betrugsaffäre um die Finanzanlagefirma AMIS wird nach Schuldigen gesucht, erste Klagen wurden eingereicht, das ganze Ausmaß des verursachten Schadens wird nun langsam bewusst. Ein nicht unerheblicher Teil der geschädigten Anleger ist glücklicherweise rechtsschutzversichert und verfügt so über gute Chancen, in diesem komplizierten Fall zumindest Teile des verlorenen Kapitals zurück zu bekommen.

Nach dem Abschluss des fast 20 Jahre dauernden WEB-Verfahrens (über 3000 Kläger; die 740 rechtsschutzversicherten Kläger erhielten im Vergleich Anfang 2006 die höchste Entschädigung aller Anlegergruppen), beschäftigt die Rechtsschutzversicherungsbranche nun bereits der nächste Schadenfall „AMIS“, der in seinen Dimensionen noch größer ist. Unabhängig vom Ausgang müssen sich alle Beteiligten auf ein sehr zeit- und kostenintensives Verfahren einstellen.

Musterklagen für rechtsschutzversicherte AMIS-Opfer
Derzeit sind 4 Musterklagen von Rechtsschutzversicherungen für Ihre Kunden vor Gericht anhängig – zwei davon als Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich für ihr Organ FMA, eine gegen das AMIS-Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO Auxilia Treuhand GmbH sowie eine gegen einen der beteiligten Vermittler eines AMIS-Produktes. Die Rechtsschutzversicherer prüfen Klagen gegen alle beteiligten Anspruchsgegner, das Vorgehen im Inland – gegen die Republik Österreich und gegen das involvierte Wirtschaftsprüfungsunternehmen – verspricht aber die besten Chancen für die geschädigten Kunden.

Der große Vorteil der Musterklage liegt in der sichergestellten Gesamtfinanzierung des Verfahrens - ohne dass es zur vorzeitigen Aufgabe kommen müsste, weil das für die Ausfechtung zur Verfügung stehende Kapital aufgebraucht wäre. Anleger, die ohne die Unterstützung von Rechtsschutzversicherungen mit Hilfe eines eigenen Anwaltes klagen, sollten einen langen finanziellen Atem haben. Verfahren wie „AMIS“ können sich bei unsicherem Ausgang viele Jahre hinziehen.

Der Versicherungsverband Österreich (VVO) dient den heimischen Rechtsschutzversicherungen im Fall AMIS als Koordinationsstelle, die auch den drei beauftragten Kanzleien Dr. Andreas Köb, Kraft & Winternitz, und Dr. Benedikt Wallner, alle in Wien, als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Nächste Schritte
Während erste offizielle Klagebeantwortungen der Beklagten eingehen und die Gerichte damit beschäftigt sind, eine Sammlung des Prozessthemas vorzunehmen, wird es bald zu ersten Verhandlungen kommen.
Für die rund 1.500 rechtsschutzversicherten Kunden wird der Ausgang der eingebrachten Musterklagen bedeutsam sein, weil sie richtungsweisend für den möglichen Ausgang des Falles AMIS sein werden. Für jeden Rechtsschutzversicherungsnehmer ist sichergestellt, dass die nötigen rechtlichen Schritte innerhalb der Verjährungsfrist eingeleitet werden.

Tipps zum Schutz gegen Anlagebetrug
Immer wieder verlocken auch offensichtlich unrealistisch hohe Renditeversprechen sogar konservative Anleger zum Ausblenden von Warnsignalen. Jede Geldanlage ist immer auch mit einem gewissen Risiko behaftet, die Gefahr, skrupellosen Anlagebetrügern aufzusitzen, lässt sich aber dennoch verringern:

Bleiben Sie realistisch, erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss bei unabhängigen   Finanzberatern nach gängigen Renditen und lesen Sie in offiziellen Anlegermagazinen nach.

Recherchieren Sie im Internet und erkundigen Sie sich bei Verbraucherschutzstellen nach dem Finanzdienstleister und seinen Produkten.

Überprüfen Sie die Angebote mit Erfahrungsberichten von anderen Anlegern in Fachzeitschriften, Internet und Konsumentenschutzstellen.

Nehmen Sie sich Zeit, lassen Sie sich nicht zum übereilten Abschluss drängen.

Stellen Sie auch vermeintlich „dumme“ Fragen und werden Sie misstrauisch, wenn Sachverhalte nicht einleuchtend erklärt werden.

Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf Abbuchungen

Vermögensveranlagung darf kein „Freundschaftsdienst“ für einen Bekannten sein.


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