Betriebliche Kollektivversicherung - Auch Beamte wollen wählen!

Wien, 23.09.2005
Warum dürfen Beamte und leitende Angestellte nicht von der Sicherheit der Lebensversicherungen profitieren?

Heute startet die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) - nach wie vor gibt es keine echte Gleichstellung von Lebensversicherern und Pensionskassen in der betrieblichen Altersvorsorge.  Beamten, Vertragsbediensteten des öffentlichen Dienstes und leitenden Angestellten bleibt der Zugang zur Betrieblichen Kollektivversicherung verwehrt. Sie müssen, wenn überhaupt, auf die risikoreicheren Angebote der Pensionskassen zurückgreifen.

Es ist der erklärte politische Wille, die 2. Säule unseres Pensionssystems zu stärken - warum also dürfen über eine halbe Million Österreicherinnen und Österreicher sich in ihrer betrieblichen Altersvorsorge nicht für die sichere Lebensversicherungsvariante entscheiden?
Im Vergleich zu den Pensionskassen bietet die Betriebliche Kollektivversicherung den Vorteil eines garantierten Wertzuwachses, jährliche unverfallbare Gewinnzuteilungen und auch eine garantierte Rentenleistung in der Pensionsphase.

Die BKV punktet also mit  Sicherheit durch Zinsgarantie und geringem Aktienanteil, während die Pensionskasse mit höheren Ertragschancen (wegen dem höheren Aktienanteil und einem geringeren Mindestertrag) locken. Bei einer Entscheidung für die Pensionskassen hat man/frau in jedem Fall ein höheres Veranlagungsrisiko zu tragen.

Der springende Punkt ist die Wahlmöglichkeit: Chancengleichheit muss es nicht nur zwischen den Geschlechtern sondern auch zwischen einzelnen Berufsgruppen geben. Es gibt keinen Grund, die Betriebliche Kollektivversicherung nicht für alle unselbständig Erwerbstätigen zu öffnen. Jeder Arbeitnehmer soll entscheiden können, ob er für die Altersvorsorge auf die sicheren, konservativer veranlagten Lebensversicherungen oder auf die risikoreicheren, aktienlastigeren Pensionskassen setzen will.


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