Betriebliche Vorsorge: Lassen wir Österreich wählen!
Wien, 11.04.2006
Im September 2005 wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Pensionsfondsrichtlinie die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) in Österreich eingeführt. Trotz wiederholter Forderungen ist eine echte Gleichstellung zwischen den Anbietern der betrieblichen Vorsorge immer noch nicht umgesetzt. Nach wie vor ist für Beamte und Vertragsbedienstete des öffentlichen Dienstes der Zugang zur Betrieblichen Kollektivversicherung verwehrt.
Im Herbst vorigen Jahres wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Pensionsfondsrichtlinie die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) in Österreich eingeführt. Dieser zukunftsorientierte Schritt der österreichischen Bundesregierung führt zu einer Verbreiterung des Angebots im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Vorher war die Altersvorsorge in der zweiten Säule weitgehend den Pensionskassen vorbehalten. Seit 23. September 2005 gibt es nun auch die Möglichkeit der Betrieblichen Kollektivversicherung über das Modell der klassischen Lebensversicherung. Ein halbes Jahr später ist die versprochene Gleichstellung aber immer noch nicht restlos umgesetzt. „Von viel geforderten, freien Wettbewerb kann man hier leider nicht sprechen, die Betriebliche Kollektivversicherung ist dem Anbieter Pensionskassen gegenüber immer noch benachteiligt“, zieht der VVO-Generalsekretär, Dr. Louis Norman-Audenhove, für die Versicherungswirtschaft ein Resümee.
Wann kommt die Chancengleichheit?
Der internationale Vergleich zeigt für Österreich massiven Aufholbedarf: Während hierzulande etwa 20% der ArbeitnehmerInnen eine betriebliche Vorsorge haben, sind es im EU-15-Schnitt über 50%. Dies hat auch die Politik erkannt, die über die Öffnung des Marktes für Versicherer den Ausbau der zweiten Säule unseres Pensionssystems maßgeblich unterstützt. „Für die Versicherungswirtschaft, aber auch für alle Unternehmen und ihre Beschäftigten war dies ein lange geforderter, wichtiger Schritt“, betont Dr. Norman-Audenhove.
„Leider ist eines unserer Ziele in diesem Bereich, nämlich die Schaffung gleicher Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge aller Berufsgruppen, noch nicht erfüllt. Wir sehen keinen vernünftigen Grund, warum nicht allen Österreicherinnen und Österreichern die Wahlmöglichkeit zwischen volatilem Pensionskassenprodukt und stabilem Versicherungsprodukt mit Zinsgarantie offen stehen kann. Im Sinne eines raschen Aufbaus der zweiten Säule ist eine totale Gleichstellung zwischen den Anbietern unverzichtbar“, lautet die Forderung an die Entscheidungsträger in der Politik.
Das Recht zur freien Wahl
Chancengleichheit muss es auch für Beamte und für Vertragsbedienstete geben, und zwar auf Bundes- als auch auf Landes- und Gemeindeebene. Die Wahlmöglichkeit zwischen Betrieblicher Kollektivversicherung und Pensionskassen muss allen unselbständig Erwerbstätigen offen stehen. „Jeder Arbeitnehmer soll entscheiden können, ob er für die Altersvorsorge auf die sicheren, konservativer veranlagten Lebensversicherungen oder auf die risikoreicheren, aktienlastigeren Pensionskassen setzen will“ – auch die Schaffung einer Wahlmöglichkeit falle unter die Agenda des Konsumentenschutzes und sollte rasch realisiert werden, fügt Norman-Audenhove noch hinzu.
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