Budgetkonsolidierung führt zu schweren Belastungen der Versicherten
Wien, 25.9.2000
Prämienerhöhungen unvermeidlich. Schwerer Schaden für den Wirtschaftsstandort Österreich.
Nachdem in diesem Jahr schon die Kfz-Steuer um 50 Prozent angehoben wurde, trifft eine zusätzliche Belastung die Versicherungsnehmer. "Die geplanten steuergesetzlichen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung gehen weit über das gesteckte Ziel hinaus und haben gravierende Nachteile für die Versicherten zur Folge," stellt der Präsident des Versicherungsverbandes, Dr. Alexander Hoyos zu dem vergangene Woche von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmenpaket zur Budgetkonsolidierung fest. "Drei Milliarden Schilling erhofft sich der Finanzminister aus der Besteuerung der Rückstellungen. Allein die Versicherungswirtschaft trifft diese Maßnahme mit einer Steuerleistung von bis zu 7,5 Milliarden Schilling. Das müssen letztlich unsere Kunden zahlen."
Da diese Steuerleistungen bei der Kalkulation der Prämien naturgemäß nicht berücksichtigt werden konnten, sind dramatische Verluste in den Schaden-/Unfall-Versicherungs-Sparten vorprogrammiert. Prämienerhöhungen in diesen Versicherungszweigen sind daher unvermeidlich.
Die Versicherer werden alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Nachteile für ihre Kunden so gering wie möglich zu halten. "Diese vollkommen unangemessene Maßnahme verschlechtert den Wirtschaftsstandort Österreich," so Dr. Hoyos weiter. "Österreichische Versicherer könnten daher durchaus über Tochterunternehmen von EU-Nachbarstaaten nach Österreich herein arbeiten. Auf diese Weise würden sie vollkommen legal der Besteuerung der Rückstellungen entgehen und ihre - geringere - Steuerleistungen im Ausland erbringen. Ob das die Bundesregierung wirklich will?"
Pensionskassengesetz
Ungerecht und daher abzulehnen ist auch die geplante Bevorzugung der Pensionskassen gegenüber den Lebensversicherern. Denn Pensionsabfindungen sollen nach dem Plan der Bundesregierung künftig den Pensionskassen übertragen und als sofort versteuerbare Pensionsleistung ausgezahlt werden. Dr. Hoyos: "Damit wird der im Pensionskassengesetz festgeschriebene Grundsatz des kollektiven Ansatzes verlassen und Pensionskassen die - bisher nur den Lebensversicherern gesetzlich eingeräumte - Möglichkeit eröffnet, Individualgeschäft zu betreiben. Wir fordern daher, dass neben den Pensionskassen auch die Lebensversicherer eingebunden sein müssen. Sie berücksichtigen in ihrem Leistungsspektrum ja ebenfalls den Fall der Erwerbsunfähigkeit, des vorzeitigen Todes und der Hinterbliebenenvorsorge und darüber hinaus können Lebensversicherungen die späteren Pensionsleistungen der Höhe nach garantieren."
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