Die Österreichische Lebensversicherung und die NS-Zeit

Wien, 13.03.2001
Eine wissenschaftliche Studie bestätigt Korrektheit der Versicherer.

Am 14. 3. 2001 von 10 bis 12 Uhr stellt Univ.-Prof. DDr. Dieter Stiefel im Rahmen einer öffentlichen Präsentation in der Wirtschaftskammer Österreich seine im Auftrag des Versicherungsverbandes unter Zusicherung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit ausgearbeitete Studie "Die österreichischen Lebensversicherungen und die NS-Zeit" vor. Der Präsident Versicherungsverbandes, Generaldirektor Dr. Alexander Hoyos, und der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und Vorsitzende der Historikerkommission der Republik Österreich, ao. Univ-Prof. Dr. Clemens Jabloner, werden bei dieser Gelegenheit ebenfalls zum Thema Stellung beziehen.

Die Studie trägt dazu bei die Wissenslücke für den Bereich der jüdischen Lebensversicherungspolizzen zu schließen, die auf verschiedenste Weise den verfolgten Versicherungsnehmern durch das NS-Regime entzogen wurden, betont Professor Dr. Stiefel.

"In Österreich ist viel über die Verdrängung der NS-Zeit diskutiert worden. Wir haben den Eindruck erweckt, nicht nur die Verfolgungen auszublenden, sondern uns auch den nach 1945 erforderlichen Rückstellungs- und Entschädigungsmaßnahmen zu entziehen", so Stiefel. Dementsprechend wird das Thema von Entzug und Entschädigung im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Österreichs von den 1930er bis in die 1950er Jahre dargestellt, den Sachzwängen und Entscheidungsspielräumen, innerhalb derer die Unternehmen und die betroffenen Versicherungsnehmer agieren konnten, nachgegangen. Darauf aufbauend werden die generelle wirtschaftliche Verfolgungspolitik des Dritten Reiches und die Rückstellungs- und Entschädigungsmaßnahmen der Republik Österreich in ihren Grundzügen skizziert. Erst vor diesem Hintergrund kann laut dem Autor der Studie das Schicksal der jüdischen Lebensversicherungspolizzen seit 1938 detailliert dargestellt werden: Rückkauf, Enteignung, Rückstellung, Entschädigung, Verfall oder Verjährung.

Die Tücke des Themas liegt, so Prof. Stiefel, im Detail. "Wie ist eine Massenenteignung, wie sie zufolge des Holocaust eintrat, in einer fortgeschrittenen Industriegesellschaft überhaupt möglich?" Es genüge nicht, so wie 1938 erfolgt, die Vermögensanmeldungen von Juden mit Hilfe einer automatisierten Datenverarbeitung auszuwerten. Die Wirtschaft sei ein Netz von rechtlichen Beziehungen. Jeder Eingriff von einem solchen Ausmaß ziehe nach Stiefel zahlreiche, auch ungewollte Folgen nach sich. "Noch komplexer", meint der Autor der Studie, "war der 'Wiederaufbau' des durch das NS-Regime zerrütteten Rechtssystems nach 1945 unter den wirtschaftlichen und politischen Besonderheiten der ersten Nachkriegszeit, die von der Besatzung der alliieren Siegermächte, wirtschaftlicher Not, Geldentwertung, der Ungewissheit über den Beuteanspruch auf 'Deutsches Eigentum' und einem horrenden Budgetdefizit geprägt war. Die Abwicklung der finanziellen Ansprüche der geschädigten jüdischen Bevölkerung zog sich daher über viele Jahre hin und nahm zum Teil Formen an, die für die Betroffenen nur schwer verständlich waren."


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