Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus
Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) und seine Mitgliedsunternehmen bedauern die Gräuel der NS-Zeit und sind sich des allgemeinen Unrechts des Dritten Reiches und der menschenrechtsverachtenden Rassengesetzgebung, die sich gegen Juden und andere richtete, bewusst.
Die österreichische Versicherungswirtschaft hat sich deshalb an der Finanzierung des Allgemeinen Entschädigungsfonds, Wien, beteiligt und unterstützt den Entschädigungsfonds bei dessen Recherchen.
Allgemeiner Entschädigungsfonds
Entschädigungsfondsgesetz 2001, BGBl. I Nr. 12: In Übereinstimmung mit der moralischen Verantwortung Österreichs für NS-Unrecht werden Ansprüche aus Versicherungsverträgen von Polizzeninhabern, welche mögliche Opfer des Nationalsozialismus waren, vom Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus abgegolten. Nachfragen, auch zu Versicherungsangelegenheiten, sind daher an den Allgemeinen Entschädigungsfonds, Wien, zu richten. Suchen Sie dazu die Website des Entschädigungs- und Nationalfonds unter http://www.nationalfonds.org auf.
Siehe dazu:
Stiefel, Dieter: Die österreichischen Lebensversicherungen und die NS-Zeit. 2001.
ISBN: 3-205-99418-3
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