EU-Kennzeichen

Die neuen EU-Kennzeichentafeln (mit blauem EU-Balken am linken Rand) sind seit 1. November 2002 in Umlauf.

Sie müssen Ihre alten, noch gültigen Kennzeichentafeln nicht austauschen. Beim nächsten Fahrzeugwechsel erhalten Sie automatisch die neuen Tafeln.

Sollte Ihr Fahrzeug noch mit alten Kennzeichentafeln versehen sein, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Fahrzeugwechsel

Bei jedem Fahrzeugwechsel müssen die alten Kennzeichentafeln in der Zulassungsstelle abgegeben werden. Sie erhalten für das neu angemeldete Fahrzeug EU-Kennzeichentafeln mit einer neuen Kombination.

Sollten Sie in Ausnahmefällen Ihre alte, lieb gewordene Nummernkombination beibehalten wollen, müssen Sie die neuen mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Fahrzeugzulassung bestellen.

Umstieg auf neue Tafeln ohne Fahrzeugwechsel

Auch ohne Fahrzeugwechsel können Sie die neuen EU-Tafeln erhalten. Sie müssen lediglich den Preis für die neuen Tafeln zahlen. Danach bekommen Sie ein EU-Kennzeichen mit neuer Kombination. Wenn Sie Ihre alte Kombination behalten möchten, müssen Sie neue Tafeln bestellen. Innerhalb von sechs Monaten können sie nach gleichzeitiger Rückgabe der alten abgeholt werden.

Freihaltung

Freigehaltene (alte weiße) Kennzeichentafeln dürfen bei einer Zulassung nicht mehr ausgegeben werden. Hat man nicht rechtzeitig neue EU-Tafeln bestellt, erhält man bei der Zulassung EU-Tafeln mit neuer Kombination. Bestellt man aber gleichzeitig (innerhalb der Freihaltungsfrist) neue EU-Tafeln mit der freigehaltenen Kombination nach, kann man diese binnen sechs Monaten nachträglich wieder zugewiesen bekommen.

Achtung: Die bloße Bestellung eines neuen EU-Kennzeichens kann die Freihaltungsfrist selbstverständlich nicht verlängern; es muss jedenfalls innerhalb der Freihaltungsfrist eine Fahrzeuganmeldung erfolgen.

Hinterlegung

Hinterlegte (alte weiße und schwarze) Kennzeichentafeln können auch weiterhin wieder ausgegeben werden, da die Zulassung weiterbestanden hat. Bei alten weißen Kennzeichentafeln kann man auch während der Hinterlegung neue EU-Tafeln mit der bisherigen Kombination beantragen. Die neuen Tafeln werden dann nach Ende der Hinterlegung ausgefolgt.


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