EU-Richtlinie: Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Versicherungsbereich
Wien, 29. November 2007
Mit 01. Dezember 2007 muss in Österreich die EU-Richtlinie 2004/113/EG zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen „beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen” umgesetzt sein. Österreichs Versicherungen sind darauf bereits vorbereitet.
Mit dem Versicherungsrechtsänderungsgesetz VersRÄG 2006 wurde die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht beschlossen, Österreichs Versicherungsunternehmen hatten bis Ende November 2007 Zeit, ihre Produkte und Tarife darauf einzustellen. Die Richtlinie gilt ab 01. Dezember 2007 für neu abgeschlossene Versicherungsverträge, auf bestehende Verträge hat sie keinen Einfluss.
Unterschiedliche Preisgestaltung weiterhin erlaubtDie EU-Richtlinie schreibt zwar eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen auch im Versicherungsbereich vor, erlaubt aber unterschiedliche Preisgestaltung, wenn der Unterschied durch versicherungsmathematische Grundlagen belegt ist. Solche Grundlagen sind etwa die Sterbetafeln in der Lebensversicherung, oder Unfallstatistiken, die unterschiedliche Schadenshäufigkeiten nach Geschlechtern zeigen. Wenn also Versicherungsprämien geschlechtsspezifisch berechnet werden, müssen dafür statistische Grundlagen vorliegen und die Unterschiede, die sich daraus ergeben, auch veröffentlicht werden. Das betrifft etwa die Lebensversicherung samt Pflege-, Berufsunfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherung, aber auch Kfz-, Unfall- und Krankenversicherung – sofern unterschiedliche Prämien verlangt werden.
Ausnahme von der Regel
Eine Ausnahme bildet die private Krankenversicherung, in der die Prämien zwar auch auf das individuelle Risiko abgestimmt werden, künftig müssen aber die Kosten von Schwangerschaft, Entbindung und Mutterschaft von Frauen und Männern gemeinsam getragen werden. Bisher gingen diese Kosten nur in die Tarife der Krankenversicherung für Frauen ein. Für Neuverträge bedeutet das, dass Prämien für Frauen günstiger werden, während jene der Männer steigen können.
Die heimischen Versicherungsunternehmen haben sich auf die neue Regelung bereits eingestellt, die notwendigen versicherungsmathematischen Unterschiede für unterschiedliche Prämienberechnung werden veröffentlicht oder Tarife nur mehr einheitlich berechnet. Informationen zu kalkulatorischen Unterschieden finden Sie auch auf der Website des österreichischen Versicherungsverbandes VVO unter http://www.vvo.at/unisex-richtlinie.html
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