FAQ Reiseversicherung
Sind auch meine Sportgeräte versichert?
Im Rahmen einer Reisegepäckversicherung sind neben dem gesamten Reisegepäck auch Sportgeräte, technische Geräte samt Zubehör, Schmuck, Uhren und andere Wertgegenstände versichert. Achtung: Dies gilt nur dann, wenn die Gegenstände sicher verwahrt (zum Beispiel in einem verschlossenen Raum oder in einer bewachten Garderobe) oder persönlich beaufsichtigt werden.
Ist mein Reisegepäck auch im Auto versichert?
Grundsätzlich gilt die Reisegepäckversicherung auch für Gepäckstücke, die sich im Ihrem Auto befinden. Hier müssen aber besondere Vorsichtsmaßnahmen erfüllt sein:
- Stellen Sie das Auto auf einem Parkplatz unverschlossen ab, muss es beaufsichtigt werden.
- Auch im ordnungsgemäß versperrten Auto sollte ihr Gepäck sicher (und nicht sichtbar) im Kofferraum verstaut sein.
Für Reisegepäck, das sich auf der Rückbank oder auf den Vordersitzen Ihres Autos befindet, übernimmt die Versicherung keine Haftung. Technische Geräte, Schmuck, Uhren und andere Wertgegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt im Auto gelassen werden.
Ist mein Gepäck auch während eines Campingaufenthalts versichert?
Ihr Gepäck ist während eine Campingaufenthalts versichert, wenn Sie auf einem offiziellen Campingplatz übernachten. Bei Übernachtungen in der freien Natur werden keine Kosten übernommen. Wertgegenstände wie technische Geräte, Schmuck, Uhren etc. müssen Sie bei der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung abgeben.
Tipps im Schadenfall
- Diebstahl immer sofort bei der Polizei anzeigen und Anzeigenbestätigung von der Polizei verlangen
- Beschädigungen des Reisegepäcks sofort dem Beförderungsunternehmen melden und eine Bestätigung vom Beförderungsunternehmen geben lassen
- Sofort nach Rückkehr von der Reise Ihren Versicherungsberater informieren und die erhaltenen Bestätigungen an Ihr Versicherungsunternehmen senden
Bin ich über meine Kreditkarte ausreichend reiseversichert?
Nicht alle Kreditkarten bieten Versicherungsleistungen an, wenn doch, sind diese meist sehr begrenzt. Darüber hinaus geben Kreditkartenfirmen für die tatsächliche Verwendung des Reiseschutzes gesonderte Bestimmungen vor, wie zum Beispiel die Bezahlung der Reise mit der Karte oder eine regelmäßige Benutzung der Karte in einem gewissen Zeitraum. Der Unterschied liegt hier im Detail.
Reiseversicherungspakete von Versicherungsunternehmen sind umfangreicher und beinhalten höhere Deckungssummen. Für viele Konsumenten stellt sich die Stornoversicherung als wichtigster Teil des Reiseschutzpakets dar. Gerade diese wird aber von den Kreditkartenfirmen kaum angeboten.
Besondere Formen des Reiseschutzes wie etwa den Jahres-Komplettschutz oder spezielle Arrangements für Geschäftsreisende gibt es nur bei Reiseversicherern. Informieren Sie sich daher schon einige Zeit vor Antritt der Reise über die verschiedenen Möglichkeiten, sich ausreichend zu versichern – zum Beispiel bei Ihrem Riesebüro, im Internet oder über Ihren Versicherungsberater.
Meine Klassenkameraden möchten frühzeitig unsere Maturareise buchen. Leider steht bei mir die Zulassung zur Prüfung auf wackeligen Beinen. Welche Möglichkeiten habe ich?
In der klassischen Reiserücktrittsversicherung gelten neben der offiziellen Reisewarnung meist nur Unfall, Krankheit oder Todesfall in der nahen Verwandtschaft als Stornierungsgründe. Gerade für Maturanten werden aber auch spezielle Stornoversicherungen angeboten, die das Risiko des Durchfallens bzw. Nicht-Antretens zur Matura abdecken. Sie können Ihre Reise daher beruhigt gemeinsam mit Ihren Klassenkameraden buchen. Achten Sie bei Abschluss der Versicherung auf diese Geschäftsbedingungen.
Gilt eine Operation automatisch als Reiserücktrittsgrund?
Nein, eine Operation muss nicht zwangsläufig ein Reiserücktrittsgrund sein. Bewusste Eingriffe, die aus medizinischer Sicht nicht unmittelbar und dringend vorgenommen werden müssten, können vom Versicherungsunternehmen ausgeschlossen werden. Akute Operationen gelten natürlich immer als Rücktrittsgrund. Lassen Sie sich bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung genau über die Versicherungsbedingungen aufklären.
Vor einem halben Jahr habe ich eine Fernreise gebucht. Leider hat sich die politische lage im Urlaubsland verschlechtert, sodass ich die Reise abgesagt habe. Kann ich die Kosten bei meiner Versicherung geltend machen?
Nein, Ihre Reiseversicherung springt nur dann ein, wenn nach der Buchung eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums ausgesprochen wird. Andernfalls müssen die anfallenden Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Viele Reisebüros ermöglichen aber in Anlassfällen (z. B. Terroranschlägen) kostenlose Umbuchungen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.
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