Gefährliches Motor-Chip-Tuning
Wien, 24. April 2007
Im Frühjahr, wenn die ersten Sonnenstrahlen ins Freie locken, steht neben dem Reifenwechsel und dem Autoputz auch immer öfter das Motor-Chip-Tuning am Programm von - vorwiegend jungen - Autobesitzern. Auch wenn das „spritzigere“ Auto oder Motorrad verlockend sein mögen, ergeben sich durch das nachträgliche Hochrüsten auch Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind. Die Wiener Polizei führte am Wochenende eine Überprüfungsaktion durch und zog gleich mehrere Wagen aus dem Verkehr.
Reiz und Sinn des Motor-Chip-Tunings liegen in der gesteigerten Leistungsstärke der Motoren und der damit erreichbaren höheren Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Das „Chip-Tuning“ erlaubt mittels Eingriff in die Fahrzeugelektronik, die Motorleistung von Serienfahrzeugen, die vom Hersteller bewusst nicht voll ausgereizt wird, nachträglich hochzuschrauben. Durch Motor-Chip-Tuning ergeben sich für den Fahrzeugbesitzer mehrere Risiken, über die er selten Bescheid weiß.
Chip-Tuning kann Unfallgefahr erhöhen
Neben dem erhöhten Spritverbrauch, der sich durch schlechtes Tuning besonders stark bemerkbar macht, gilt vor allem die fehlende Abstimmung von Fahrwerk und Bremsen auf die nun gestiegene Motorleistung als Gefahrenquelle.
Das serienmäßig ausgestattete Fahrzeug wurde als „Gesamtsystem“ konzipiert, alle Teile arbeiten optimal zusammen. Die Motorleistung arbeitet immer Hand in Hand mit der Dimensionierung der Bremsanlage und des Fahrwerkes, der Kühlung und sonstiger mechanischer Teile zur Kraftübertragung. Auch die Getriebeübersetzung ist angepasst. Ein nachträglich veränderter Teil stört dieses System, es droht erhöhte Unfallgefahr. Leider sind es auch gerade die vorwiegend jüngeren Schnellfahrer, die dazu neigen, die vorhandene Motorleistung zusätzlich zu erhöhen.
Rechtliche Problematik und die Folgen
Nicht zu unterschätzen ist die rechtliche Dimension: Die Leistungserhöhung des Motors muss im Typenschein und in der Zulassung vermerkt werden – wer darauf „vergisst“, verliert die Gültigkeit seiner Fahrzeugzulassung. Sollte dann wegen überhöhter Geschwindigkeit mit dem untypisierten Fahrzeug ein Unfall passieren, ist der Verlust des Versicherungsschutzes sehr wahrscheinlich. Das bedeutet konkret, dass der Unfallverursacher für die verursachten Schäden selbst zahlen muss - besonders bei Personenschäden können sehr hohe Summen im Spiel sein. Zusätzlich werden von den Behörden in derartigen Fällen hohe Strafen verhängt. Bei Unfallfahrzeugen wird daher im Zuge der Sachverständigen-Besichtigungen auch verstärkt auf Tuning-Maßnahmen geachtet.
In unserem Nachbarland Deutschland wurde das Problem ebenfalls erkannt: Ein Urteil des OLG Koblenz bestätigte im Februar die Leistungsfreiheit der Versicherung, wenn ihr Veränderungen am Auto, die die Gefahr eines Unfalls erhöhen, nicht gemeldet wurden. Dem Urteil war der tragische Tod eines jungen Fahrzeuglenkers in einem getunten Wagen vorausgegangen.
Auch der drohende Verlust von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen an den Fahrzeughersteller muss bedacht werden. Brisant wird dieses Thema sechs Monate nach dem Fahrzeugneukauf, weil ab diesem Zeitpunkt die Beweislast für einen Mangel im Sinne der Gewährleistung beim Kunden selbst liegt.
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