
Gesundheit
Die private Krankenversicherung bietet den Einsatz modernster Methoden, Sonderklasse im Krankenhaus, Wahlfreiheit bei Arzt und Krankenhaus etc. Sie wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Ihr Versicherungsberater unterstützt Sie gerne! Folgende Vertragsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Krankengeldversicherung
- Krankenhaus-Taggeldversicherung
- Pflegegeldversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Spitalskostenversicherung
- Versicherung der Kosten ambulanter ärztlicher Betreuung
- Versicherung der Kosten von konservierender Zahnbehandlung und Zahnersatz
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Erstprämie und Zusendung der Polizze. Zudem müssen die im Vertrag vereinbarten Wartezeiten abgelaufen sein.
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich nicht
- während der Wartezeiten
- wenn Fragen nach früheren Krankheiten falsch oder unvollständig beantwortet wurden
- bei Prämienrückstand nach Ablauf der Mahnfrist
- bei kosmetischen Behandlungen
- bei Entwöhnungskuren
- bei vorsätzlich herbeigeführten Krankheitsfällen oder Unfällen
Es besteht jedoch die Möglichkeit, mit Ihrer Versicherung individuelle Vertragsbedingungen zu vereinbaren.
Freie Wahl für Arzt und Krankenhaus
Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung können Sie Arzt und Krankenhaus individuell auswählen. Vergewissern Sie sich aber vor Antritt der Behandlung, ob die Kosten für Ihre geplante Behandlung von Ihrer Versicherung übernommen werden und ob das gewünschte Spital Vertragspartner Ihrer Versicherung ist.
Achtung: Nicht alle Einrichtungen werden von den Versicherungsunternehmen als Spitäler anerkannt (wie zum Beispiel bestimmte Sonderkrankenanstalten, Kuranstalten und Genesungsheime, Rehabilitationszentren und Altersheime).
Wartezeiten
Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz nach Übersendung der Polizze und Bezahlung der ersten Prämie. In der privaten Krankenversicherung kommen noch Wartezeiten hinzu. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Diese entfällt
- bei akuten Infektionskrankheiten
- bei Unfällen
- wenn Familienangehörige in bestehende Verträge aufgenommen werden.
Bei bestimmten Behandlungen können die Wartezeiten sogar über die drei Monate hinausgehen:
- Bei Physiotherapie, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Zahnersatz beträgt die Wartezeit bis zu acht Monaten.
- Bei Entbindungen bis zu neun Monaten.
- In der Pflegeversicherung bis zu drei Jahren.
Achtung: Für Vorerkrankungen können gesonderte Wartezeiten vereinbart werden.
Automatische Anpassung
Ihre Krankenversicherung garantiert Ihnen die neuesten Behandlungsmethoden und freie Wahlmöglichkeit bei Arzt und Spital. Damit dem medizinischen Fortschritt und den steigenden Kosten Rechnung getragen werden kann, erfolgt eine automatische Leistungs- und Prämienanpassung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Anpassung abzulehnen. Dazu müssen Sie innerhalb von vier Wochen eine schriftliche Mitteilung an Ihre Versicherung schicken.
Tipp: Lassen Sie sich über die Folgen einer automatischen Anpassung informieren, da zwischen Versicherungsleistung und tatsächlichen Kosten große Differenzen entstehen können.
Beitragsrückvergütung
Jedes Jahr erstellt Ihr Versicherungsunternehmen eine Abrechnung. Überschüsse werden in einem Fonds zur Prämienrückvergütung gesammelt. Je nach Versicherung werden diese Überschüsse dann ausgezahlt oder Ihrem Prämienkonto gutgeschrieben.
Kündigung der privaten Krankenversicherung
Krankenversicherungsverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Zum Ende jedes Versicherungsjahrs können Sie Ihren Vertrag kündigen. Dabei müssen Sie eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten. Die Dauer der Kündigungsfrist hängt von Ihrer Versicherung ab. Sie beläuft sich in der Regel auf ein bis drei Monate.
Achtung: Auch Ihre Versicherungsgesellschaft kann vom Kündigungsrecht Gebrauch machen:
- wenn Fragen nach früheren Krankheiten falsch oder unvollständig beantwortet wurden.
- bei Prämienrückstand nach Ablauf der Mahnfrist und
- bei Versicherungsbetrug.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.
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