Grüne Karte

Wien, 17.07.2003
Achtung Autofahrer! Kfz-Urlauber sollten in manchen Ländern nicht auf die Grüne Karte vergessen! 

Sie wird von der Auto-Haftpflichtversicherung ausgestellt. Erforderlich ist die Grüne Karte bei der Einreise nach: Andorra, Albanien, Bosnien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Lettland, Malta, Moldawien, Polen, Rumänien, Jugoslawien, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Plant man eine Auto-Urlaubsreise in eines dieser Länder, ist die Grüne Karte mitzuführen.

Reist man hingegen in einen Nachbarstaat Österreichs oder in ein Mitgliedsland der EU, bzw. des EWR oder nach Zypern genügt das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Liegt das Reiseziel in einem hier nicht erwähnten Land, sollte man vor Reiseantritt seinen Kfz-Versicherer kontaktieren.

Die Grüne Karte ist der Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und enthält Angaben über den eigenen Kfz-Haftpflicht-Versicherungsvertrag, sowie Adressen aller Grüne-Karte-Büros. Benötigt man nach einem Unfall Informationen zu Versicherungsfragen, so kann man sich an diese Stellen wenden.

Auskünfte nach Unfällen mit einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug bekommt man im Versicherungsverband unter der Tel. Nr. 711 56 –0.


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