Grüne Versicherungskarte feiert 60-Jahr-Jubiläum

Wien, 15. Oktober 2009

Seit 60 Jahren erleichtert die Grüne Karte die Abwicklung von Unfällen innerhalb Europas sowie einigen Mittelmeer-Staaten. Damit wurde nicht nur der internationale grenzüberschreitende Verkehr vereinfacht, sondern auch der Verkehrsopferschutz sichergestellt.

Die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr" bescheinigt bei Fahrten ins Ausland eine vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung. Der obligatorische Versicherungsnachweis wurde in jenen Staaten, die sich 1949 zum „Grüne-Karte-Abkommen" bekannten, durch ein einheitliches grünes Formular - die Grüne Karte - ersetzt. In den meisten europäischen Staaten gilt aber seit mehr als drei Jahrzehnten das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Nachweis einer gültigen Versicherung.

Sicher unterwegs
Es ist jedoch sinnvoll, die Grüne Karte auch in jenen Ländern mitzuführen, in denen sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist - sie erleichtert im Falle eines Unfalls jedenfalls die Schadensabwicklung. Da die Gültigkeit der Grünen Karte meistens auf ein Jahr beschränkt ist, sollte sie vor einer geplanten Fahrt ins Ausland überprüft und sie gegebenenfalls erneuert werden.

Versicherungsschutz über die Grenzen hinaus
Jedes Jahr werden 500.000 Unfälle über das Grüne-Karte-System abgewickelt. Waren es ursprünglich 13 Länder, die sich dem Grüne-Karte-Abkommen angeschlossen haben, gehören ihm heute bereits 45 Staaten an. Für Länder des EWR und die Schweiz sowie Kroatien und Andorra reicht als Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung das amtliche Kennzeichen. In den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Moldawien, Türkei, Ukraine, Weißrussland und Russland muss die Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Sie ist bei der Versicherung erhältlich und enthält neben den Angaben über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung Adressen aller Grüne-Karte-Büros.

In Österreich ist das Grüne-Karte-Büro im österreichischen Versicherungsverband VVO angesiedelt. Es erteilt Auskünfte nach Unfällen mit einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug und reguliert Schadenfälle, die durch ausländische Kraftfahrzeuge verursacht wurden. Die Grüne Karte-Dachorganisation Council of Bureaux befindet sich in Brüssel und steht unter der Schirmherrschaft der UNO in Genf.


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