Insassen-Unfallversicherung

Die Kfz-Insassen-Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfälle von Fahrzeuginsassen beim Lenken, Benutzen, Be- und Entladen des versicherten Fahrzeugs.

Die Versicherung bezahlt ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Versicherten. Sie bekommen daher auch Leistungen, wenn Sie selbst an einem Unfall schuld sind, und müssen die manchmal langwierige Klärung der Verschuldensfrage nicht abwarten.

Da man bei einem selbstverschuldeten Unfall keine Haftpflichtansprüche an sich selbst stellen kann, ist die Insassen-Unfallversicherung für den Lenker, der ja sonst beim selbstverschuldeten Unfall keinerlei Ersatzleistung erhält, besonders wichtig. Weiters auch für jene Unfälle, bei denen ein Schuldiger nicht festgestellt werden kann.

Vertragsmöglichkeiten

Den genauen Deckungsumfang können Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen lassen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Todesfall
Im Todesfall wird die Versicherungssumme an eine von Ihnen bestimmte Person (= den Bezugsberechtigten) ausbezahlt. Lassen Sie Ihren Bezugsberechtigten unbedingt namentlich in den Vertrag schreiben! Die Versicherungssumme fällt sonst in den Nachlass.

Invalidität
Sie können sich im Rahmen einer Kfz-Insassen-Unfallversicherung auch gegen Invalidität absichern. Die Höhe der Versicherungssumme hängt vom Grad der Invalidität ab und ist genau in Ihrer Police angegeben. Der Invaliditätsgrad wird nach Untersuchung durch einen Facharzt festgelegt.

Taggeld
Bei Abschluss dieser Versicherungsleistung bekommen Sie bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Betrag. Dieser wird maximal 365 Tage lang innerhalb von zwei Jahren ab Unfalltag ausbezahlt.

Unfallkosten
Es werden die für die Behandlung der Unfallfolgen notwendigen Kosten des Heilverfahrens bis zur versicherten Höchstsumme - längstens für zwei Jahre vom Unfall an - erstattet, soweit diese Kosten nicht von der Sozialversicherung oder einem sonstigen Leistungsträger getragen werden.

Bei der Versicherung für Tod und/oder dauernde Invalidität werden auch Rückholkosten aus dem europäischen Ausland bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme übernommen. 

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz gilt für den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen. Keinen Anspruch auf Leistungen der Insassen-Unfallversicherung hat:

  • Wer nicht berechtigter Insasse des Fahrzeugs war (zum Beispiel der Dieb des Fahrzeugs) oder gegen den Willen des Halters befördert wurde.
  • Wer in Folge Herzinfarkts, Schlaganfalls oder einer Bewusstseinsstörung (insbesondere durch Alkohol und Drogen) beim Gebrauch des Fahrzeugs einen Unfall erleidet.

Die Leistungspflicht ist eingeschränkt, wenn bei den Unfallfolgen Krankheit oder Gebrechen mitgewirkt haben, unter denen die versicherten Personen bereits vor Eintritt des Unfalls gelitten haben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungsleitfaden.


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