Kennzeichenauskunft
Wien, 08.01.2003
Ab 20.1.2003 Kennzeichenauskunft über den VVO
Wer selbst schon einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt war, weiß: Einen kühlen Kopf zu bewahren, ist jetzt ganz besonders wichtig. Und dann weiß der schuldige Autofahrer nicht einmal, wo er versichert ist.
Gerade dieses Problem gehört ab dem 20. Jänner 2003 der Vergangenheit an. Denn ab diesem Tag kann man nach einem Verkehrsunfall mit einem in Österreich zugelassenen Kraftfahrzeug über unsere Website die zuständige Haftpflichtversicherung abfragen.
Wenn man die Zeile "Register über die Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge" anklickt erscheint ein Textfeld, das die weiteren – sehr einfachen – Schritte erklärt.
Nach Eingabe des behördlichen Kennzeichens, des Unfalldatums und der Bestätigung, dass man durch ein in Österreich zugelassenes Kraftfahrzeug geschädigt worden ist, wird der zuständige Haftpflichtversicherer angezeigt.
Sollte ein Internetzugang nicht zur Verfügung stehen, kann diese Auskunft auch über die Telefonnummer 01/316 70 841 erfragt werden.
Bei Unfällen, die durch ausländische Kraftfahrzeuge in Österreich verursacht wurden, stehen ab 20. Jänner 2003 auf der Homepage des Versicherungsverbandes auch das Verzeichnis der Korrespondenten (Vertreter der ausländischen Versicherer) und der Turnusplan für die Behandlung solcher Schadenfälle zur Verfügung.
Für Besitzer von Kraftfahrzeugen, die in einem EU/EWR-Staat zugelassenen wurden, bietet diese Internetseite einen weiteren Service: Sie können hier den für ihr Wohnsitzland zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten des jeweiligen österreichischen Kfz-Versicherers oder das Grüne-Karte-Büro feststellen.
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