Klima, Katastrophen - Kapitulation? Versicherungslösung braucht geeignete Rahmenbedingungen
Wien, 27. Juni 2006
Schon immer waren die Menschen den Gewalten der Natur ausgesetzt. Doch Naturkatastrophen nehmen zu und hinterlassen verheerende Schäden. Für eine umfassende Versicherungslösung, die mit möglichst großer Risikogemeinschaft eine ausreichende Deckung der Schäden gewährleisten könnte, sind aber die richtigen Rahmenbedingungen entscheidend.
Schon immer waren die Menschen den Gewalten der Natur ausgesetzt. Doch in den letzen Jahren hat die Anzahl der Naturkatastrophen weltweit für Aufregung gesorgt. Auch Österreich war zu mehreren Anlässen Schauplatz gewaltiger Naturereignisse, die zum Teil verheerende Schäden hinterließen. Die immer dichtere Besiedelung von potentiell gefährdeten Gebieten und der steigende Wohlstand unserer Gesellschaft tragen zu den horrenden Schadenzahlen bei.
So hinterließ etwa das Jahrhunderthochwasser 2002 rund 3 Milliarden Euro an gesamtwirtschaftlichen Schäden, über 400 Millionen davon übernahmen die privaten Sachversicherer. Auch in den vergangenen Jahren waren weit überdurchschnittliche Katastrophen zu verzeichnen: Drei regionale Hochwässer des Jahres 2005 ließen immerhin Schäden von über 110 Millionen Euro zurück.
Die öffentliche Hand hat bisher über den Katastrophenfonds zur Schadenbewältigung beigetragen, dieser aus Steuergeldern dotierte Fonds stößt aber mittlerweile stark an seine Grenzen. Die Versicherungswirtschaft bietet Deckungslösungen an, die stark gestiegene Höhe der Schäden aus einzelnen Naturkatastrophenereignissen und das gehäufte Auftreten dieser, können damit aber nicht mehr gelöst werden.
Es muss eine vernünftige und moderne Versicherungslösung für ganz Österreich gefunden werden.
Die österreichische Versicherungswirtschaft ist jederzeit bereit und in der Lage, umfassende Lösungsvorschläge für die Versicherbarkeit von Naturkatastrophen – wie in anderen europäischen Ländern auch – anzubieten. Effiziente Lösungen sind aber jedoch nur über die Schaffung einer möglichst großen Risikogemeinschaft erreichbar - die politischen Entscheidungsträger müssen dafür aber Interesse und Bereitschaft signalisieren, den geeigneten rechtlichen Rahmen einzurichten.
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