Konsumentenschutz: Versicherungsverband geht in die Offensive

Wien, 07.07.2005
Die österreichischen Versicherer ergreifen die Initiative in der aktuellen Diskussion um Rückkaufwerte. Sie setzen auf Kostenverteilung innerhalb der ersten 5 Jahre für Neuverträge und auf Vertragssicherheit für bestehende.

Im Zusammenhang mit der fortdauernden Diskussion um die Höhe von Rückkaufswerten in der Lebensversicherung drängt der Versicherungsverband (VVO) auf eine gesetzliche Neuregelung. Anstelle der punktuellen Kostenbelastung zu Vertragsbeginn sollen die Abschlusskosten auf die ersten 5 Jahre verteilt werden. Dadurch ergeben sich für diesen Zeitraum höhere Rückkaufwerte. Dieses Kalkulationsmodell soll für künftig abgeschlossene Lebensversicherungen gelten.

Gleichzeitig bekräftigen die Lebensversicherer das Festhalten am Prinzip der Vertragssicherheit für bestehende Verträge, die langfristig erfüllt werden. Verhandlungen mit dem VKI, der ein rückwirkendes Anheben der Rückkaufwerte fordert, haben sich nicht zuletzt deshalb so schwierig gestaltet. Der Generalsekretär des VVO, Dr. Louis Norman-Audenhove, erklärt: "Nachträgliche Erhöhung von Rückkaufswerten für Stornierer geht klar zu Lasten der Gewinnbeteiligung vertragstreuer Kunden. Hier gilt es, im Sinne des Vertragsinhaltes sowie der vertragstreuen Kunden – und damit des Konsumentenschutzes – keine Kompromisse einzugehen." Zudem stünde dadurch ein Konflikt mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Raum: Die aktuellen Kalkulationen basieren ja auf von der FMA genehmigten oder der Behörde vorgelegten Geschäftsplänen und können einseitig gar nicht verändert werden.

Weiters bieten die Lebensversicherer die Einrichtung einer Beratungs- und Schlichtungsstelle für einzelne Härte- bzw. Beschwerdefälle an. Eine paritätische Besetzung zusammen mit der FMA und dem Sozialministerium/Konsumentenschutzsektion, an welche bereits Einladungen erfolgt sind, soll die umfassende Berücksichtigung der verschiedenen Interessenslagen sicher stellen. Die Erkenntnisse münden in eine Empfehlung an die jeweilige Gesellschaft, wobei die Branche bereits freiwillig die Bereitschaft zur Umsetzung bekundet hat.


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