Krankenversicherung in Österreich



3.         Prinzipien der Beitragsentrichtung

Finanziert wird die Sozialversicherung durch “Sozialversicherungsbeiträge”, die bei unselbständigen Erwerbstätigen von Dienstgebern und Dienstnehmern gemeinsam, bei selbständig Erwerbstätigen ausschließlich von den Selbständigen aufgebracht werden.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten:

Arbeiter Angestellte
Krankenversicherung

7,65 %
(3,70%  - Dienstgeberanteil, 3,95%  -  Dienstnehmeranteil) 

7,65 %
(3,83%  - Dienstgeberanteil,
3,82%  -  Dienstnehmeranteil) 

Unfallversicherung

1,4 % (nur Dienstgeber)

1,4 % (nur Dienstgeber)

Pensionsversicherung

22,8 %
(12,55%  - Dienstgeberanteil, 10,25% - Dienstnehmeranteil) 

22,8 %
(12,55%  - Dienstgeberanteil, 10,25%  -Dienstnehmeranteil) 

Das zur Berechnung der Beiträge herangezogene Gehalt ist durch eine gesetzliche “Höchstbeitragsgrundlage”, von € 4.200,-- begrenzt.

Angehörige des Versicherten sind mitversichert, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung hätte.

Im Gegensatz zu den gesetzlich festgelegten Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Versicherungsverhältnis in der Privatversicherung durch frei vereinbarte Verträge geschlossen, die Berechnung der Prämien erfolgt nach versicherungsmathematischen Kriterien, in Abhängigkeit vom jeweiligen Risiko, dessen Alter, Gesundheitszustand, und Geschlecht.

4.         Leistungen

Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für die Behandlung wegen Krankheit und Unfällen jeglicher Art und erbringt Sachleistungen (Krankenbehandlung = ärztliche Hilfe bei Vertragsärzten), Spitalspflege, falls erforderlich auch den Transport vom /zum Spital, medizinische Hauskrankenpflege, Mutterschaft (Pflege in einem Spital + Entbindungsheim), Zahnbehandlung, Zahnersatz, Gesundenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Rehabilitationsmaßnahmen und Geldleistungen in Form des Krankengeldes, wenn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht oder halbes Krankengeld bei halber Lohnfortzahlung, in gesetzlich vorgegebenem Rahmen.

Angesichts des hohen Anteils an Sozialversicherten in der österreichischen Bevölkerung obliegt der privaten Krankenversicherung die Funktion, der Vorsorge für die Inanspruchnahme von Ärzten, die in keinem Vertragsverhältnis zum zuständigen Versicherungsträger der gesetzlichen Sozialversicherung stehen oder für die Abdeckung der Kosten eines erhöhten Komforts in der Sonderklasse des jeweiligen Krankenhauses oder in einem Privatspital.




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