
Krankenversicherung in Österreich
Zum einen von der gesetzlichen Sozialversicherung, einer gesetzlichen Pflichtversicherung sowie von der privaten, auf freiwilliger Basis beruhenden Krankenversicherung.
1. Verhältnis gesetzliche-private Krankenversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung stellt für nahezu alle Berufsgruppen- unabhängig von deren Einkommenshöhe eine Pflichtversicherung dar. Etwa 99 % der österreichischen Bevölkerung stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht knüpft an die Erwerbstätigkeit an.
Da kein Wahlrecht für den einzelnen Versicherungsnehmer besteht, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu wählen. werden in Österreich private Krankenversicherungsverträge fast ausnahmslos als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen.
Im Rahmen einer Novellierung des Sozialversicherungsrecht wurden auch alle Werkvertragsnehmer, die einen gewissen Umsatz überschreiten oder eine gewisse Zeitspanne für ein und denselben Auftraggeber tätig sind, der Versicherungspflicht unterworfen. Diese Änderung stand vor allem unter dem Aspekt, die finanziell angespannte Lage der Sozialversicherungsträger etwas zu erleichtern.
2. Annahmezwang
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Annahmezwang für alle Erwerbstätigen während private Krankenversicherungen aufgrund freier Vereinbarungen geschlossen werden.
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