Lebensversicherung auch in der Krise attraktiv
Die heimischen Lebensversicherungen und der österreichische Versicherungsverband VVO nehmen die heutige Kritik des Vereins für Konsumenteninformation VKI zur klassischen Lebensversicherung (Er- und Ablebensversicherung) zur Kenntnis, und weisen darauf hin, dass allen Lebensversicherungsprodukten die mit den Konsumentenschützern gemeinsam erarbeiteten Mindeststandards der Versicherungsaufsicht FMA für Transparenz in der Lebensversicherung zu Grunde liegen. Alle Lebensversicherungen halten diese Mindeststandards strikt ein, und werden darin auch laufend kontrolliert.
Die Er- und Ablebensversicherung ist das einzige Vorsorgeprodukt, das über eine garantierte Ablebens- und Erlebensleistung, also über entsprechenden Versicherungsschutz, verfügt. In die Erlebenssumme ist ein von der FMA per Verordnung festgelegter Höchstzinssatz von derzeit 2,25 Prozent eingerechnet und garantiert. Zusätzlich gibt es eine Gewinnbeteiligung, die von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig ist, und unternehmensindividuell festgelegt wird. Es gibt kein anderes Finanzprodukt als die Lebensversicherung, wo bereits zu Beginn Ablebens- und Erlebensleistung festgelegt sind. So wird im Todesfall des Versicherungsnehmers bereits kurz nach Vertragsabschluss die gesamte Ablebensleistung zur Auszahlung gebracht. Ein Teil der Versicherungsprämie fließt in den Risikoanteil – genau das macht dieses Vorsorgeprodukt einzigartig und erst zu einer Versicherung. Prognosen über die Gewinnbeteiligung müssen laut Mindeststandards der FMA verpflichtend unverbindlich gehalten werden.
In den Mindeststandards der FMA ist weiters genau festgelegt, wie Kosten für den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages dargestellt und übermittelt werden müssen. Darüber hinaus wurden vor etwa drei Jahren unter Einbindung der Konsumentenschützer neue Regelungen für die Verteilung der Abschlusskosten gefunden, was sich in den Rückkaufswerten positiv für die Versicherungsnehmer auswirkt.
Bei einem Lebensversicherungsprodukt ist vor allem die Beratung des Versicherungsnehmers vor Abschluss des Vertrages wichtig, daher steht das vom VKI kritisierte Zillmerungsverfahren nicht zur Diskussion.
Gerade in Zeiten der Krise ist die Versicherungswirtschaft verwundert über die Kritik des VKI an Lebensversicherungsprodukten. Die heimischen Lebensversicherer haben all ihre Versprechen an ihre Kunden stets gehalten, und erweisen sich auch in Krisenzeiten als sichere Investmentmöglichkeit für die private Altersvorsorge.
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