Lebensversicherung steuerfrei beim Erben und Schenken
Wien, 31. Juli 2008
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird mit 1. August 2008 aufgehoben. Ab morgen erhalten Begünstigte aus Lebensversicherungsverträgen die Auszahlung ohne Abgabe an den Fiskus.
Mit der Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden fällige Versicherungsleistungen aus Lebensversicherungsverträgen für die Begünstigten steuerfrei. Für den Versicherungsnehmer ändert sich steuerlich aber nichts – die vierprozentige Versicherungssteuer bei der Einzahlung der Prämie bleibt unverändert.
Neue Regelungen für Betroffene
Bisher waren Versicherungsleistungen aus Lebensversicherungsverträgen erbschafts- oder schenkungssteuerpflichtig, wenn sie nicht an den Versicherungsnehmer sondern an einen Dritten ausbezahlt wurden. Diese Regelung gilt noch für Erbschaften, bei denen der Erblasser vor dem 1. August 2008 verstorben ist, und für Schenkungen mit Übergabe des Vermögenswertes vor dem 1. August 2008.
Mit der Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer fällt nun die Steuerpflicht. Aber: Schenkungen zwischen Angehörigen ab einer Wertgrenze von 50.000 Euro pro Jahr (zwischen Nichtangehörigen bereits ab 15.000 Euro) müssen dem Finanzamt gemeldet werden.
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