Lebensversicherungen: Eine langfristige Form der Altersvorsorge

Wien, 03.05.2005
Lebensversicherungen sind bekanntlich der Österreicher bevorzugte Altersvorsorge, auch die Politik und der VKI (Verein für Konsumenteninformation) erkennen dies an.

Die Lebensversicherung ist überdies die einzige Form der Altersvorsorge, die garantierte Leistungen durch Zinsgarantie erbringt. Es bestehen in Österreich etwa 10 Millionen Lebensversicherungsverträge, die Tendenz der Neuabschlüsse ist steigend.

Die Lebensversicherung ist eine langfristige Vorsorgeform, die grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, bis Ende der Laufzeit nicht storniert zu werden. Die Rückkaufsquote für das jährliche Neugeschäft bewegt sich um die 2-3%, der allergrößte Teil der Lebensversicherungsverträge bleibt also bis zum Auszahlungszeitpunkt bestehen. Da eine langfristige Bindung aus Kundensicht wohlüberlegt sein muss, ist ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss möglich und gesetzlich auch festgelegt. Sollte der Kunde während der vereinbarten Laufzeit trotzdem in Zahlungsschwierigkeiten geraten, bietet sich die Inanspruchnahme der Prämienfreistellung sowie die Aufnahme eines Prämiendarlehens beim Versicherer an. Beide Möglichkeiten sind für den Kunden günstiger als ein Rückkauf und unterlaufen nicht die Idee der langfristigen Altersvorsorge.

Das Modell Lebensversicherung ist auf Langfristigkeit ausgelegt. Abschlusskosten fallen, wie der Name schon sagt, beim Abschluss des Vertrages an. Daraus resultiert der am Beginn der Laufzeit niedrige Rückkaufswert. Bei Verteilung der Abschlusskosten auf einen längeren Zeitraum ergeben sich naturgemäß höhere Rückkaufswerte - auch am Beginn.

Sollten daher Änderungen im Rahmen bestehender Lebensversicherungsverträge, deren Geschäftspläne seit langer Zeit bestehen, vorgenommen werden müssen, geht dies zu Lasten vertragstreuer Kunden. Auch die Veranlagung der einbezahlten Prämien ist langfristig gebunden, daher muss es bei Veränderungen zu Umschichtungen kommen, die zu Lasten der Performance gehen können.

Die Versicherungswirtschaft ist bereit, über gesetzliche Änderungen des Provisionssystems für das Neugeschäft zu diskutieren, will aber das bestehende Kalkulationsmodell nicht aufgeben. Die langfristige Altersvorsorge durch die Lebensversicherung darf jedenfalls nicht zum Spekulationsobjekt werden.


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