Maßnahmen im Schadenfall

Im Schadenfall sind folgende Maßnahmen zu treffen:

Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort am Frachtdokument unter Angabe welcher Art die Beschädigung ist (z.B. Nässe, mechanische Beschädigung, fehlende Kolli, aufgerissener Karton, etc.) zu vermerken.

Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind sofort nach Feststellung dem anliefernden Transportunternehmen bzw. dem Spediteur – mit genauer Beschreibung der Schadenart – schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

Nach Feststellung des Schadens

  • ist/sind sofort der Transportunternehmer bzw. Spediteur schriftlich haftbar zu halten,
  • Maßnahmen zur Minderung des Schadens zu treffen,
  • der Transportversicherer zu benachrichtigen, welcher die weitere Vorgangsweise bekannt gibt und über eine eventuelle Besichtigung entscheidet.


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