Probleme nach Verkehrsunfällen mit ausländischen Fahrzeugen?
Wien, 21.08.2003
Bei Schwierigkeiten kann man sich an den Österreichischen Versicherungsverband -Tel.Nr. 01/711 56-0 - wenden!
Bei Unfällen in Österreich mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug ist es für den unschuldig geschädigten Kraftfahrer meist schwierig, jene Stelle ausfindig zu machen, von der man Schadenersatz bekommt. In solchen Fällen eruiert der Versicherungsverband den Haftpflichtversicherer des ausländischen Fahrzeuges und nennt jene Stelle, die eine Regulierung in Österreich vornimmt: eine Versicherung oder ein spezialisiertes Schadenregulierungsbüro.
Meist haben die europäischen Versicherer für diese Schäden ständige Partner – Grüne Karte Korrespondenten – nominiert, die auf unserer Website abgerufen werden können. Gibt es keinen Korrespondenten oder ist der Versicherer unbekannt, so kann man einen "Turnusdienst" (Turnusplan auf der Homepage des Versicherungsverbandes) für die Bearbeitung von Ausländerschadenfällen in Anspruch nehmen.
Nach Verkehrsunfällen, die sich in einem EU-Staat oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen mit einem in diesen Staaten zugelassenen Fahrzeug ereignen, können Schadenersatzansprüche in Österreich geltend gemacht werden. Jeder Kfz-Haftpflichtversicherer muss in Österreich einen Schadenregulierungsbeauftragten nominieren. Er bearbeitet und erledigt außergerichtlich mit dem zuständigen ausländischen Versicherer die Ansprüche.
Den ausländischen Versicherer und den nominierten Schadenregulierungsbeauftragten kann man ebenfalls beim Versicherungsverband - Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien - erfahren.
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