Qualitätssicherung in den österreichischen Spitälern ist vorrangiges Ziel
Die Sicherstellung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität des Services, der Ausstattung und der Pflege ist den privaten Krankenversicherern sehr wichtig. Daher wurden und werden mit den Krankenanstalten verstärkt Qualitätsziele vereinbart, die mit lukrativen Entgeltkomponenten verbunden sind.
Für die Privaten Krankenanstalten existiert bereits seit mehreren Jahren ein entsprechendes Anforderungsprofil, das aufgrund der Erfahrungen – nicht zuletzt auch aus den Ergebnissen der Fragebogenaktionen – laufend angepasst und verbessert wird. „Dieses Anforderungsprofil,“ so Dr. Eichler, „bildet die Grundlage für Vertrags-Verhandlungen mit den Spitälern. Je nach dem, wie weit die Sonderklasseleistungen des jeweiligen Krankenhauses dem Anforderungsprofil entsprechen, entscheidet sich nach einem vereinbarten Mechanismus, ob, und wenn ja, in welcher Höhe Zuschläge bezahlt werden.“
In nächster Zukunft werde, so Dr. Eichler, dieser Qualitätskriterien-Katalog auch für die öffentlichen Spitäler adaptiert. Derzeit werde das Anforderungsprofil entsprechend ausgearbeitet.
Das Anforderungsprofil für Privatspitäler regelt etwa, dass die Klassezimmer nicht mehr als jeweils zwei Betten aufweisen dürfen. Damit entsprechen Mehrbettzimmer nicht dem Sonderklassestandard. Die Zimmereinheit muss in jedem Fall eine Dusche oder ein Bad samt WC umfassen, über eine bestimmte Mindestgröße verfügen und die Zimmerausstattung muss wohnlichen Charakter haben. Der Patient muss darüber hinaus jederzeit Besuch empfangen und die dafür erforderlichen Einrichtungen anbieten können, er muss die Wahl zwischen mehreren Menüs haben und gratis alkoholfreie Getränke bekommen. Die hier nur beispielhaft aufgezählten Elemente sind jeweils mit Punktewerten versehen. Werden bestimmte Bedingungen nicht erfüllt, erfolgen Kürzungen der Sonderklassezahlungen, bei optimaler Ausstattung sind Zuschläge vorgesehen. „Das Anforderungsprofil enthält auch pflegerische Elemente, bei deren Vorliegen eine höhere Leistung erbracht wird,“ stellt Dr. Eichler fest.
Vertrags- und Honorargestaltung
„Balance zu halten zwischen leistungsgerechten Arzthonoraren und dem Bemühen um Kostendämpfung ist eine unserer schwierigsten Aufgaben“, so Dr. Eichler. Wesentlich sei dabei, Anreize für die aus medizinischer Sicht optimale Behandlung zu setzen. Ein gutes Beispiel dafür sei die Honorarregelung für Entbindungen. “Wir unterscheiden bei der Honorierung nicht mehr zwischen normalen Geburten und Kaiserschnitten. So ist gewährleistet, dass nur medizinische Kriterien und der Kundenwunsch für die Art der Geburt entscheidend sind!“
Beispielhaft sei aber auch die Finanzierung zusätzlicher, von der gesetzlichen Versicherung nicht bezahlter diagnostischer Leistungen: Der sogenannte Oscar-Screening-Test verbessert die Einschätzung von Fehlbildungen des ungeborenen Babys wesentlich und steht derzeit nur Sonderklassepatienten zur Verfügung.
Spitalskompass
Für Kunden der Privaten Krankenversicherungen stellt der „Spitalskompass“ des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen im Internet kostenlos Informationen über die einzelnen Krankenhäuser und die dort gebotenen Leistungen bereit. Daraus können erstmals aufgrund der Anzahl der durchgeführten Leistungen gewisse Rückschlüsse auch auf die jeweils angebotene medizinische Qualität gezogen werden.
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