Schadenersatzklage

Wien, 10.02.2004
Schadenersatzklage gegen die Salzburger Sparkasse in Zusammenhang mit den kriminellen Machenschaften der WEB-Treuhand

Schadenersatzklage gegen die Salzburger Sparkasse in Zusammenhang mit den kriminellen Machenschaften der WEB-Treuhand wurde eingebracht – der Musterprozess wird von den österreichischen Rechtsschutzversicherern finanziert.

Aufgrund der Verurteilungen der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Salzburger Sparkasse am 7.7.2003, wurde am 23.1.2004 eine Schadenersatzklage eingebracht. Den Vorstandsmitgliedern kann ein strafbares Verhalten rechtlich zugerechnet werden. Unter den Geschädigten sind viele Rechtsschutzversicherte. Sie werden von den österreichischen Rechtsschutzversicherern unterstützt.

Zur Vorgeschichte: Die WEB-Treuhand hatte seit den 70er Jahren Hausanteilsscheine verkauft. Die Investoren wurden dadurch zu Miteigentümern, auf das Kapital wurde eine fixe Rente garantiert. Obwohl die wirtschaftlichen Erwartungen nicht eingetreten sind, wurde der zahlungsunfähige Konzern weitergeführt und die Gelder vertragswidrig verwendet. Tausende Anleger haben ihr eingesetztes Kapital verloren. Ihnen soll nun zum Ersatz ihres Schadens verholfen werden.


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