FAQ Weitere Themen
Was versteht man unter örtlichem Geltungsbereich?
Der „örtliche Geltungsbereich“ beschreibt, in welchen Staaten Versicherungsschutz besteht. Die meisten österreichischen Versicherungsprodukte sind auf Europa beschränkt. Den genauen Geltungsbereich finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich ist es aber möglich, ihren Geltungsbereich individuell – zum Beispiel auf eine weltweite Gültigkeit – gegen eine geringe Prämienerhöhung mit Ihrer Versicherung zu erweitern. Lassen Sie sich dazu beraten.
Ich habe gehört, dass Versicherungen mitgeerbt werden. Stimmt das?Ja. Wenn man als Universalerbe den gesamten Nachlass übernimmt, sind die bestehenden Versicherungsverträge für geerbte Sachgegenstände oder Immobilien nicht sofort kündbar. Ist man nicht Universalerbe, können die Versicherungsverträge gekündigt werden.
Nach Einhaltung der festgeschriebenen Kündigungsfristen kann jeder Versicherungsvertrag aufgelöst werden. Die jeweiligen Kündigungsfristen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Wie können wir optimal für unser Kind vorsorgen?
Viele Versicherungen, speziell im Bereich der Vorsorge, können schon für kleine Kinder abgeschlossen werden. Einerseits wegen des persönlichen Schutzes (zB Unfallversicherung), andererseits wegen der längeren Ansparphase und der dadurch günstigen Prämien.
Bereits für Kleinkinder werden verschiedene Vorsorgemöglichkeiten angeboten, wie zB Vorsorgen für die Finanzierung einer ersten Wohnung oder eines Studiums (Stichwort „Termfixversicherung“). Der Abschluss einer Altersvorsorge ist auch schon für Kleinkinder sinnvoll. Je früher in eine ergänzende Pensionsvorsorge investiert wird, desto leichter kann auch die drohende Versorgungslücke abgewendet werden.
Zweckmäßig ist ebenfalls der Abschluss einer privaten Kinderunfallversicherung. Denn bis zum Schulantritt sind Kinder nicht automatisch unfallversichert. Auch danach sind die Folgen eines Unfalles in der Freizeit nicht ausreichend gesetzlich versichert – die meisten Unfälle passieren aber genau in dieser Zeit.
Auch eine private Krankenversicherung für ein Kind ist sinnvoll, anders als zB bei der Haushaltversicherung (Privathaftpflicht) sind Kinder nicht immer automatisch bei der privaten Versicherung ihrer Eltern mitversichert.
Man kann auch schon für die Zeit der Schwangerschaft und der Geburt das zur Welt kommende Kind für eine bestimmte Zeitdauer nach der Geburt krankenversichern lassen (zB 3 Jahre – je nach Versicherungsunternehmen und –produkt unterschiedlich) oder eigene Kinder-Begleitkostenversicherungen (damit Kinder in Begleitung eines Elternteils im Spital sein können) abschließen.
Wichtig ist für Ihr Kind auch, dass die Eltern gut abgesichert sind. Eine Lebensversicherung mit Hinterbliebenenschutz ist her ratsam. Vereinbaren Sie zu Fragen des optimalen Schutzes Ihrer Familie einen ausführlichen Beratungstermin mit Ihrem Versicherungsvertreter.
Was bedeutet Gefahrengemeinschaft?
Die Gefahrengemeinschaft stellt die Basis des Versicherungswesens dar. Eine Gruppe von Personen fühlt sich von gleichartigen Gefahren bedroht und möchte sich vor den Risiken des Eintritts schützen. Die Versicherung übernimmt gegen Bezahlung von Beiträgen die Absicherung dieser Risiken. Die Gemeinschaft wird daher als ein einziger Gefahrenträger organisiert und das finanzielle Risiko auf alle aufgeteilt.
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