Solvency II - Bedrohung oder Chance?

Wien, 11.01.2006
Der Versicherungswirtschaft steht eine Revolution ins Haus: sie heißt Solvency II und kommt aus Brüssel.

Die neuen Eigenmittelvorschriften werden erst im nächsten Jahrzehnt umgesetzt werden, die Diskussionen darüber befinden sich aber schon jetzt in einer heißen Phase. Im heutigen DACHL-Medienworkshop der Versicherungsverbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein erläuterten Experten die Hintergründe und Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft, aber auch auf Investoren und Konsumenten.

Solvency II  - Grundlagen und Ziele

Der Kern des Versicherungsgeschäftes ist der Risikoausgleich im Kollektiv und über die Zeit – in diesem Zusammenhang war Risikomanagement auch schon vor „Solvency II“ elementarer Bestandteil der Arbeit von Versicherungsunternehmen. Die Kapitalmarktkrise vor einigen Jahren hat aber in ein paar Fällen Schwächen im systematischen Umgang mit Risiken bei der Vermögensveranlagung gezeigt.

Das 2001 von der EU-Kommission initiierte Projekt „Solvency II“ stellt das Risikomanagement in Versicherungsunternehmen auf neue Beine. Die gegenwärtig auf EU-Ebene erarbeiteten Regelungen zu Solvency II werden ein völlig neues Solvabilitätssystem bringen, das noch stärker als bisher in der Lage sein soll, die Risiken eines Versicherers umfassend, realistisch und zeitnah darzustellen und mit ausreichend Eigenkapital zu unterlegen.

Solvency II zielt auf eine EU-weit harmonisierte Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen, deren Bedeckung mit Kapital und eine risikobasierte Berechnung der notwendigen Eigenmittel ab.

Unterschiede

Ähnlich dem 3 Säulen-Ansatz von Basel II ist unter Solvency II eine erheblich stärkere Koppelung der Solvenzausstattung an das Risikoprofil des Versicherungsunternehmens vorgesehen. Damit verbunden sind erweiterte Kapitalvorschriften für Versicherungen, die Harmonisierung der Vorschriften für die Bildung von versicherungstechnischen Rückstellungen, weitergehende aufsichtsbehördliche Prüfverfahren und wesentlich breitere Informations- bzw. Offenlegungspflichten für die Unternehmen. Das erklärte offizielle Ziel ist, eine „angemessene“ Abbildung der Risiken im Versicherungsgeschäft, Stabilität und Sicherheit in der Branche und – als Ergebnis – hohe Sicherheit für Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Solvency II hat im Aufbau Ähnlichkeiten mit Basel II – nach dessen Vorbild wird es drei Säulen geben, wobei die Säule 1 die Überwachung der Finanzmittel darstellt, die Säule 2 die qualitativen Anforderungen an interne Risikomanagementsysteme und aufsichtsrechtlichen Prüfungsverfahren definiert und die Säule 3 die Publizitätserfordernisse und Markttransparenz beschreibt.

Die geplante und besonders von großen multinationalen Unternehmen begrüßte Konvergenz der Aufsichtssysteme zwischen den Sektoren Bank und Versicherung wird aber auch kritisch gesehen: Die Strukturen und Ressourcen der großen Versicherungskonzerne sind nicht mit jenen der kleinen und mittleren Unternehmen zu vergleichen. Die, auch für Österreich typischen, Klein- und Mittelbetriebe dürfen durch Kapitalunterlegungsvorschriften nicht gegenüber Großunternehmen benachteiligt werden.

Besonders hinsichtlich

  • der Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen inklusive Sicherheitsspannen
  • der Effekte, die durch Diversifikation versicherter Risiken entstehen und
  • des so genannten „Vorsichtszuschlages“

könnten sich sonst Wettbewerbsverzerrungen ergeben.

Zur Bewertung eines möglichen Kapitalbedarfes existieren verschiedene Modelle, zum heutigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, welches bei der Umsetzung zum Zug kommen wird. Neben Risk-based-Capital-Modellen, wie dem GDV-Modell aus Deutschland oder Szenarien-Modellen wie dem Swiss Solvency Test sollen auch interne, unternehmenseigene Modelle zugelassen werden.

Nationale Sichtweisen

Die deutsche Versicherungswirtschaft und der GDV haben frühzeitig mit den Vorbereitungen auf Solvency II begonnen und zusammen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Standardmodell entwickelt, nach dem im Grundsatz jeder Leben-, Schaden- und Krankenversicherer seine Eigenmittelanforderungen auf Basis des unternehmensindividuellen Risikoprofils ermitteln kann. Mit dem Modell wird den Versicherern ein Ansatz zur Verfügung gestellt, der dem Stand der aktuellen Fachdiskussionen entspricht und die bisher bekannten Anforderungen von Solvency II adaptiert. Seit seiner Veröffentlichung ist das GDV-Modell von zahlreichen Versicherungsunternehmen in der Risikomanagementpraxis angewendet und ist dabei national wie auch international auf positive Resonanz gestoßen. Auch die breite Beteiligung an der ersten quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II bestätigt, dass sich die deutschen Versicherer bereits jetzt gezielt mit künftigen Solvency II-Anforderungen auseinandersetzen.

Im heutigen Europa ist Österreich ein kleines, hoch entwickeltes Land dessen Versicherungslandschaft (im EU-Vergleich) durch eine große Anzahl kleiner und mittlerer Unternehmen geprägt ist. Nachdem schon rund 50 Prozent des österreichischen Prämienvolumens von ausländischen Versicherern erwirtschaftet werden, sollte sich das Land diese Struktur möglichst bewahren können. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner Unternehmen träfen aber nicht nur Österreich, sondern auch viele europäische Länder mit ähnlicher Struktur.

Die österreichischen Versicherer sind schon heute, vor Solvency II, sehr sichere Unternehmen – die letzte Insolvenz eines Versicherungsunternehmens gab es 1936, vor 70 Jahren.

In der Schweiz ist mit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz VAG per 1. Januar 2006 der Swiss Solvency Test (SST) eingeführt worden. Der SST ist vom Bundesamt für Privatversicherungen BPV in Zusammenarbeit mit den Versicherungen entwickelt und in Feldversuchen mit guten Ergebnissen auf die Praxistauglichkeit getestet worden. Er ist auf die Grundsätze von Solvency II abgestimmt. In der Schweiz wird damit eine ganzheitlich risikobasierte Aufsicht wesentlich früher eingeführt als in den EU-Staaten.

Der SST ist eine Neuerung in der Versicherungsaufsicht, die für die kommenden Jahre wegleitend sein wird. Für die Schweiz als Nicht-EU-Land ist es ein besonderes Anliegen, dass die Schweizer Lösung parallel zu internationalen Entwicklungen – insbesondere Solvency II – ausgestaltet ist.

Solvency II – Bedrohung oder Chance?

Solvency II ist ein großer Schritt für die Versicherungswirtschaft Europas. Den Kapitalbedarf nach sämtlichen relevanten Risiken zu quantifizieren, kann für Unternehmen weit über die bisher angewandten Methoden der Risikobewertung hinausgehen. Auch was die Marktdisziplin betrifft, werden neue Anforderungen hinsichtlich Offenlegungspflichten oder Transparenzempfehlungen gestellt werden. Aufwändigere Analysen bedeuten auch höhere finanzielle Belastungen für die Unternehmen.

Gut diversifizierte Portfolios und effizientes Risikomanagement reduzieren die Risikoexponiertheit der Unternehmen und werden nach Solvency II künftig „belohnt“, indem weniger Eigenkapital vorhanden sein muss, während Unternehmen mit höherem Risiko künftig mehr Eigenmittel oder Rückversicherung benötigen werden. Die Kapitalerfordernis darf für Unternehmen jedenfalls nicht so hoch werden, dass ihre Aufbringung für die Versicherungsunternehmen unmöglich wird.

Auch die aufsichtsrechtliche Komponente von Solvency II birgt noch Probleme: Unter dem gegenwärtigen „Solvency I“  herrschen unterschiedliche Aufsichtsmodelle innerhalb Europas, was für international tätige Unternehmen bedeutet, unterschiedliche Vorschriften in unterschiedlicher Weise innerhalb eines Konzerns beachten zu müssen. Diese Aufsichtspraxis soll nach Säule 2 von Solvency II vereinheitlicht werden. Das heißt für die Aufsicht auch, neben quantitativen Aspekten eines Versicherungsunternehmens in Zukunft ebenso seine qualitativen Seiten untersuchen und bewerten zu müssen.

Ein abschließendes Fazit

Die DACHL-Versicherungsverbände und ihre Mitgliedgesellschaften unterstützen ein zeitgemäßes, risikobasiertes Solvenzsystem. Die Ziele von Solvency II sind ein umfassendes, realistisches, der tatsächlichen Risiken des Unternehmens angepasstes Eigenmittelsystem und die Schaffung eines harmonisierten Aufsichtssystems. Wie diese Ergebnisse am besten erreicht werden können, wird zur Zeit noch heftig diskutiert. Die Konsequenz für Unternehmen wird in jedem Fall die Notwendigkeit zu noch intensiverem Risikomanagement sein.

Eine große Herausforderung für Solvency II besteht darin, die ausgelösten Veränderungsprozesse so anzugehen, dass Unternehmen möglichst schnell einen Nutzen daraus ziehen können. Mittelfristig wird die wertorientierte Steuerung der Unternehmen deren Profitabilität erhöhen. Die Produktlandschaft könnte sich aber vor allem im Hinblick auf kapitalintensive Produkte verändern.

Die Solvency–Regelungen dürfen nicht zu Wettbewerbsnachteilen für kleinere Unternehmen führen, weil sonst die Anzahl der in der EU tätigen 5.000 Versicherungsunternehmen zwangsläufig reduziert würde. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit von Unternehmen müssen entsprechende Berücksichtigung finden, die Wettbewerbsfähigkeit von kleineren Unternehmen darf nicht durch Überregulierung gefährdet werden.

In die Umsetzung der neuen Vorschriften muss die Versicherungswirtschaft in jedem Fall einbezogen werden - wenn für alle Beteiligten der größtmögliche Nutzen erreicht werden soll, muss den Realitäten der Unternehmen entsprochen und die Entstehung unverhältnismäßig großer Kosten und Aufwände vermieden werden. Zwischen Effizienz eines Systems und seiner praktischen Durchführbarkeit darf es keinen trade-off geben.


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