Stürmische Zeiten

Wien, 07. November 2007
Für die kommenden Tage werden für Teile Europas und auch Österreichs wieder heftige Stürme erwartet. Neben dem passenden Versicherungsschutz sind aber auch Vorsichtsmaßnahmen wichtig, um die Sturmfolgen so gering wie möglich zu halten.

Von versicherten „Sturmschäden" spricht der Versicherungsexperte, wenn Wind-Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h auftreten und Schäden an Gebäuden, dem Wohnungsinhalt oder Fahrzeugen hinterlassen. Die nicht zu unterschätzende Kraft von Windböen kann verheerende Schäden anrichten, alleine die Sommerstürme 2007 verursachten versicherte Kosten in Höhe von rund 70 Millionen Euro. Einfache Präventionsmaßnahmen helfen, die Sturmfolgen in Grenzen zu halten und schützen auch vor einem möglichen Verlust des Versicherungsschutzes.

Schäden am Haus und in der Wohnung
Während die Haushaltversicherung Versicherungsschutz für die Wohnungseinrichtung bietet, deckt die Gebäudeversicherung Schäden am Haus selbst und an den damit untrennbar verbundenen Bestandteilen ab. Vom Sturm zerborstene Fensterscheiben würde also die Gebäudeversicherung abdecken, den durch das kaputte Fenster im Innenraum entstandenen Schaden, z.B. durch eintretendes Regenwasser, dagegen die Haushaltversicherung. Auch Kosten für Aufräum- oder Abbrucharbeiten am Grundstück sind meist bis zu einem genau angegebenen Prozentsatz der Gebäude-Versicherungssumme abgedeckt.
Schon während der Rohbauphase kann ein Haus gegen Schäden geschützt werden. Über eine prämienfreie Rohbauversicherung kann bereits in der Bauphase eine Versicherungsdeckung gegen Sturm-, aber auch andere Schäden vereinbart werden.
Verglaste Wintergärten und Solardächer sind nicht immer automatisch im Versicherungsschutz inkludiert. Entwurzelte Bäume und Sträucher selbst werden nicht umfasst, verursachen sie aber Schäden am Haus, deckt die Gebäudeversicherung den entstandenen Schaden ab.
Die Versicherungspolizze listet alle gedeckten Risiken und mögliche Selbstbehalte genau auf.

Schäden am Fahrzeug
Beschädigen zum Beispiel herumwirbelnde Äste oder losgerissene Dachziegel das Auto oder Motorrad, ist das ein Fall für die Kaskoversicherung. Sie deckt die notwendigen Reparaturkosten aber beispielsweise auch Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte ab. Wer eine reine Haftpflichtversicherung hat, muss Schäden am eigenen Wagen selbst tragen, weil sie nur für Schäden aufkommt, die man einem anderen zufügt.
Ist zum Beispiel eine heftige Windböe für einen Fahrfehler und daraufhin für einen Unfall verantwortlich, steht die Vollkaskoversicherung für den Schaden ein - vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.

Vorsichtsmaßnahmen sind wichtig
Auch wenn eine Versicherungsdeckung vor finanziellen Folgen eines Schadens schützt, so kann sie doch den Schaden selbst nicht verhindern. Ergriffene Vorsichtsmaßnahmen sparen Zeit und Mühe, unwiederbringliche Erinnerungsstücke und ideelle Werte kann auch der beste Versicherungsschutz nicht wieder herzaubern. Die so genannten „Schadenminderungspflichten", gelten außerdem für jeden Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass bei einem unmittelbar drohenden oder eingetretenen Schaden die versicherten Sachen nach Möglichkeit in Sicherheit zu bringen sind.
Ist also Sturm angesagt, sollten Fenster und Türen gut verschlossen, lose Gegenstände von Terrassen und Balkonen entfernt und Fahrzeuge möglichst sicher geparkt werden.
Die häufigsten Sturmschäden betreffen übrigens abgedeckte Dächer und kaputte Schornsteine, losgerissene Dachrinnen und Fensterläden, durch herumwirbelnde Gegenstände oder Äste eingedrückte Scheiben und beschädigte Fahrzeuge.

Richtiges Verhalten im Schadenfall
Wenn leider doch ein Schaden passiert ist, sollte man so rasch wie möglich Kontakt zur Versicherung aufnehmen. Für die schnelle Schadenregulierung ist eine gute Dokumentation, vor allem auch mit Fotos vom Schaden und Notizen über den Zeitpunkt des Eintretens, hilfreich. Listen über zerstörte oder verlorene Sachen am besten sofort machen, später vergisst man viel. Grundsätzlich sollte die Beschädigung vor der Schadenermittlung durch die Versicherung nicht verändert werden, wenn aber Folgeschäden - zum Beispiel durch eindringendes Regenwasser – drohen, können kaputte Fensterscheiben oder Dächer natürlich rasch notdürftig repariert werden. Versicherungsdokumente und andere Belege sollten möglichst sicher verwahrt werden, bei der Schadenmeldung möglichst auch die Polizzennummer bei der Hand haben, das beschleunigt die Abwicklung.


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