Sturmschäden
Wien, 18.07.2003
Achtung! Sturmschäden sollten möglichst rasch der Versicherung gemeldet werden.
Dann bleibt auch der Anspruch auf Schadenersatz voll gewährleistet.
Der Sturm mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h, der in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, den 18.7.2003 über Teile Österreichs gefegt ist, hat zahlreiche Schäden hinterlassen.
Schäden, die an Kraftfahrzeugen durch Gegenstände verursacht werden, die von einem Sturm gegen das Fahrzeug geworfen wurden, sind sowohl in der Elementarkasko- als auch in der Kollisionskaskoversicherung gedeckt.
Für Schäden an Gebäuden ist die Sturmschadenversicherung zuständig. Zerbrochene Glasfenster und Glastüren in der Wohnung sind durch die Haushaltversicherung gedeckt. Für Sturmschäden am Wohnungsinhalt und an Antennenanlagen auf dem Grundstück (der in der Versicherungspolizze genannte Versicherungsort) kommt ebenfalls die Haushaltversicherung auf.
Wichtig! Voller Schadenersatz ist nur dann möglich, wenn die Versicherungssummen mit dem Neubauwert übereinstimmen.
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