Tipps für vollen Schadenersatz

Wien, 01.07.2004
9 von 10 Haushalten sind versichert. Selbstverständlich auch während der Urlaubszeit.

Man muss nur die im Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachten. Wenn die Wohnung auch für noch so kurze Zeit verlassen wird, sind volle Leistungen nur dann sichergestellt, wenn

- vorhandene Schlösser versperrt, Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten verschlossen sind,
- Behältnisse für Geld, Schmuck und dergleichen ordnungsgemäß versperrt und
- sämtliche vereinbarte Sicherungsmaßnahmen (wie etwa Alarmanlagen, Rollgitter etc.) vollständig angewendet worden sind.

Wenn Gebäude (auch Mietshäuser und Eigentumswohnhäuser) länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen werden, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren.

Detaillierte Informationen dazu finden sich in den Versicherungsbedingungen unter "Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall". Bitte unbedingt nachlesen!


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