VVO auch für Wechselmöglichkeit bei Betriebspensionen
Ein Wechsel von Pensionskassen in die Betriebliche Kollektivversicherung macht das Betriebspensionssystem attraktiver und weniger direkt abhängig von den Wechselwirkungen des Kapitalmarktes.
Die österreichische Versicherungswirtschaft unterstreicht die Forderungen der Arbeiterkammer nach einem erleichterten Wechsel von Pensionskassen auch zur Betrieblichen Kollektivversicherung. Der Versicherungsverband Österreich VVO hat bereits in den vergangenen Monaten mehrfach auf die Notwendigkeit der Durchlässigkeit zwischen den Systemen aufmerksam gemacht. Bei Übertragungen sollten natürlich auch Schwankungsrückstellungen und Verwaltungskostenrückstellungen mit gegeben werden.
Ein individueller Wechsel von Pensionskassen in die Betriebliche Kollektivversicherung eröffnet den Kunden die Möglichkeit des Übertritts in ein deutlich weniger volatiles Produkt. Die Systemwechselmöglichkeit sollte zumindest ab dem Zeitpunkt, in dem eine Rente ausbezahlt wird und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes von zehn Jahren danach, gegeben sein.
Die Betriebliche Kollektivversicherung ist ein Vorsorgemodell in Form einer Lebensversicherung mit garantierten Rentenleistungen und Höchststandsgarantie. Die Veranlagung erfolgt sicher nach dem Grundsatz der Risikostreuung, die durchschnittliche Aktienquote ist niedrig.
Top
