Justicia

Rechtspflichten und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag

Die Idee hinter dem Versicherungsgedanken basiert auf der Aufteilung genau definierter Gefahren auf eine möglichst große Gemeinschaft – die so genannte „Gefahrengemeinschaft“. Der Versicherungsgedanke ist übrigens bereits viele tausend Jahre alt. Schon in frühen Hochkulturen wurden finanizielle Verluste wie zB der Untergang von Schiffen, der Verlust von Handelsgütern, etc. auf eine große Anzahl von Personen aufgeteilt.

Nur so kann der Einzelne bei Eintritt des versicherten Risikos vor den finanziellen Auswirkungen bewahrt werden. Der Schaden wird also von der Gemeinschaft der Versicherten getragen, die durch die finanziellen Beiträge ihrer Mitglieder – die „Prämien“ – wirtschaftlich stark genug ist, auch große Ausfälle zu ersetzen. Dieser Solidaritätsgedanke ist nach wie vor wichtigstes Wesensmerkmal der privaten Vertragsversicherung.

Die Prämie muss bezahlt werden
Damit der Versicherer seinen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag (der Schadentragung, auf die Sie selbstverständlich einen gerichtlich einklagbaren Rechtsanspruch haben) auch nachkommen kann, ist es notwendig, dass die vereinbarten Versicherungsprämien pünktlich bezahlt werden. Für die Zahlung von Versicherungsprämien gibt es generell eine Frist von 14 Tagen. Schäden, die innerhalb dieser Frist eintreten, werden vom Versicherer getragen, auch wenn die Prämie noch nicht bezahlt worden ist. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht darüber hinaus vor, dass die Versicherung sogar dann zur Leistung verpflichtet ist, wenn die 14-Tage-Frist unverschuldet nicht eingehalten werden kann. Achten Sie aber dennoch immer auf die rechtzeitige Bezahlung der Prämie oder erteilen Sie Ihrer Versicherung einen Einziehungsauftrag, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.

Genaue Angaben machen
Um dem Versicherer die Übernahme eines Risikos überhaupt zu ermöglichen, ist es unumgänglich, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer richtig über das zu versichernde Risiko informiert. Bereits bei der Antragstellung sind daher genaue Angaben über den Gegenstand der Versicherung – das zu versichernde Risiko – zu machen (man spricht in diesem Zusammenhang auch von „vorvertraglicher Anzeigepflicht“).

Aber auch nach Abschluss des Vertrages ist jede Veränderung, die das versicherte Risiko betrifft und eine Erhöhung der Gefahr bewirkt, zu unterlassen bzw. der Versicherung umgehend zu melden. So ist es selbstverständlich wesentlich, ob das versicherte Fahrzeug als Privat-Pkw oder als Taxi verwendet wird, ein Gebäude als Wohnhaus oder als Lager für leicht brennbare Flüssigkeiten dient oder der privat Unfallversicherte den Job gewechselt hat und nun nicht mehr Bürokaufmann, sondern zum Beispiel selbstständig erwerbstätiger Bergführer ist.

Trifft den Versicherungsnehmer ein Verschulden an der unrichtigen Information, hat der Versicherer ein Rücktrittsrecht und ist überdies im Schadenfall (zumindest teilweise) leistungsfrei.

Weitere wichtige Pflichten finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die etwa ein bestimmtes Verhalten im Schadenfall vorsehen (z. B. rechtzeitige Schadenmeldung) oder genau festgelegte Schutz- und Vorsorgemaßnahmen beschreiben.