Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gelten als die älteste Form der Vertragsversicherung. Viele bestehen seit mehr als 200 Jahren, der älteste bereits seit dem Jahr 1710. Wie die Versicherungsaktiengesellschaften unterliegen auch die Kleinen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit den strengen Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und damit der Prüfung und Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht (FMA). Auch das Versicherungsvertragsgesetz und andere versicherungsrechtliche Vorschriften sind für beide Unternehmensformen verbindlich. Seit 1. Juli 2010 zählen auch die Kleinen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit zu den Mitgliedern des VVO.
