
Versicherungsverband begrüßt Bekenntnis der Bundesregierung zur Stärkung der zweiten Säule – weitere Reformschritte notwendig
Die österreichische Versicherungswirtschaft begrüßt die im heutigen Ministerrat angekündigte Übertragungsmöglichkeit der Abfertigungsgelder für Lebensversicherungen im Rahmen einer Reform der zweiten Säule des Pensionssystems. Dies stärkt den Wettbewerb in der zweiten Säule und sichert die Wahlfreiheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Folgende Reformschritte für die zweite Säule sind aus Sicht der Versicherungswirtschaft jedoch noch ausständig:
- Reform der Betrieblichen Kollektivversicherung: zur Steigerung des Ertragspotentials sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Produktgestaltung anzupassen.
- Der Freibetrag der Zukunftssicherung in der Höhe von 300 Euro wurde seit 1975 nicht angepasst. Die im Regierungsprogramm angekündigte Valorisierung ist noch ausständig.
Versicherungen sind mit 8 Mrd. € Vorsorgekapital für 900.000 Menschen zentraler Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge. Mit der Zukunftssicherung § 3(1)15a EStG, der Betrieblichen Kollektivversicherung, Pensionsrückdeckungs-, Abfertigungsrückdeckungs- und Auslagerungsversicherungen werden effiziente Vorsorgelösungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sowohl von KMUs als auch von größeren Unternehmen – angeboten.
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