
Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt zu den vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Versicherungen. Sie sichert Geschädigte sowie Schädiger ab und verhindert, dass ein Verkehrsunfall zum finanziellen Ruin führt oder ein Opfer wegen Zahlungsunfähigkeit des Schädigers keine Kompensation erhält.
Der Gesetzgeber sieht eine Mindestversicherungssumme vor (für Pkw 7,790 Millionen Euro; für Omnibusse sowie Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter sind höhere Versicherungssummen vorgesehen). Da diese Summe unter Umständen jedoch nicht ausreicht, um den entstandenen Schaden zu ersetzen, empfiehlt es sich, eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren – umso mehr, als die Prämienerhöhung im Vergleich zur Summenerhöhung sehr gering ist.