
Kfz-Kasko
Die Kaskoversicherung (von spanischen „casco“ = Schiffsrumpf) ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung freiwillig. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf.
Versichert sind
- das eigene Fahrzeug
- die im Antrag genau bezeichnete Ausführung und Sonderausstattung
Prämienhöhe
Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Produktvariante und dem vereinbarten Selbstbehalt. Der Selbstbehalt (Prozentsatz oder fixer Betrag) ist jener Teil, den der Kunde selbst tragen muss.
Produktvarianten sind
- die Teilkaskoversicherung (auch „Elementarkasko“ genannt) deckt Schäden auf Grund von Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Lawinen, Sturm, Überschwemmungen, Hagel und Schneedruck ab. Bei besonderer Vereinbarung ist der Bruch der Front-, Seiten- und Heckscheiben – ohne Rücksicht auf die Schadenursache – gedeckt.
- die Vollkaskoversicherung (auch „Kollisionskasko“ genannt) deckt zusätzlich zu den Schäden der Teilkasko alle Schäden ab, die bei einem Unfall - unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen - entstanden sind.
Leistung
Die Leistung richtet sich nach der jeweiligen Produktvariante. Bei einem neuen Auto wird meist die etwas teurere Vollkaskoversicherung empfohlen, weil diese umfassender absichert. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich nach dem entstandenen Schaden und ist grundsätzlich mit dem Wert des versicherten Fahrzeuges begrenzt.
Nicht versichert sind
- Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden, wie zum Beispiel mechanische Defekte, Abnützungsschäden usw. (zB abgefahrene Reifen)
- Mietwagenkosten
- Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden (zB Trunkenheit am Steuer, Übermüdung, Medikamenteneinfluss, aber auch das Fahren ohne Lenkerberechtigung))
- Wertminderung
Ersetzt werden
- Notwendige Reparaturkosten
- Notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte
- Rückholkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Wiederbeschaffungswertes im Falle eines Diebstahles oder Raubes des Fahrzeuges
- Voraussichtliche Kosten der Wiederherstellung bei Veräußerung des Fahrzeuges im beschädigten Zustand
- Im Totalschadenfall der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes sowie - wenn vertraglich vereinbart - der Selbstbehalte des beschädigten Fahrzeuges ("Autowrack").
- Im Teilschadenfall die Reparaturkosten
Weiterführende Informationen