
Allgemeines
Zur Kfz-Versicherung zählen
- die Kfz-Haftpflichtversicherung
- die Kfz-Kaskoversicherung und
- die Kfz-Insassenunfallversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zur Gruppe der Pflichtversicherungen. Das heißt, ein Kraftfahrzeug darf nur dann in Betrieb genommen werden, wenn es eine Zulassung und den entsprechenden Versicherungsschutz (= Kfz-Haftpflichtversicherung) besitzt.
Die Kfz-Kasko- sowie die -Insassenunfallversicherung können optional zur Haftpflicht abgeschlossen werden.