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Allgemeines

Zur Kfz-Versicherung zählen

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • die Kfz-Kaskoversicherung und
  • die Kfz-Insassenunfallversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zur Gruppe der Pflichtversicherungen. Das heißt, ein Kraftfahrzeug darf nur dann in Betrieb genommen werden, wenn es eine Zulassung und den entsprechenden Versicherungsschutz (= Kfz-Haftpflichtversicherung) besitzt.

Die Kfz-Kasko- sowie die -Insassenunfallversicherung können optional zur Haftpflicht abgeschlossen werden.