Justicia

Versicherungsbeginn - Versicherungsende

Der Versicherungsschutz beginnt mit Annahme des Antrages durch die Versicherung (dies geschieht zumeist durch Zusendung der Polizze) an dem in der Polizze vereinbarten Tag. Voraussetzung ist, dass die Erstprämie innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Polizze bezahlt wird. Wird sofortiger Versicherungsschutz benötigt, ist die Versicherung zumeist bereit, eine vorläufige Deckungszusage zu geben. Seit Jänner 2019 haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen - in der Lebensversicherung innerhalb von 30 Tagen - nach Zustandekommen des Versicherungsvertrages, von diesem zurückzutreten,.

Versicherungsverträge, die kürzer als ein Jahr laufen sollen, enden automatisch. Alle anderen Verträge verlängern sich – sofern nichts anderes vereinbart wurde – um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Üblicherweise werden Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit zu einer günstigeren Prämie angeboten.

Die im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) vorgesehene Kündigungsmöglichkeit von längerfristigen Versicherungsverträgen nach Ablauf von drei Jahren steht nur Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu. Wird von diesem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, hat die Versicherung das Recht, den gewährten Dauerrabatt zurückzufordern.

Liegen wichtige, in den Versicherungsbedingungen geregelte Gründe vor, kann der Versicherungsvertrag jederzeit aufgelöst werden.