
Sonstige Sachversicherungen
Zu den Sachversicherungen zählen alle Sparten, die Versicherungsschutz für Sachwerte im Eigentum des Versicherungsnehmers garantieren. Dem Eigentum gleichgestellt sind Sachen, die ihm unter Eigentumsvorbehalt verkauft oder verpfändet wurden. Fremde Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Neben den Elementar- und Kaskoversicherungen zählen die für den Unternehmer besonders wichtigen technischen Versicherungen und die Transportversicherung zu diesem Bereich.
Einbruchdiebstahlversicherung
Elektrogeräteversicherung
Elektronikversicherung
Feuerversicherung
Glasversicherung
Kreditversicherungen
Leitungswasserschaden
Maschinenversicherungen
Sturmversicherung
Versicherung von Hochwasserschäden
Weiterführende Informationen
- Hagelgeprüfte Bauprodukte
- Maschinen-Betriebsunterbrechung - Allgemeine Bedingungen (AMBUB)
- Maschinen-Montage - Allgemeine Bedingungen (AMMB)
- Maschinen-Montage - Besondere Bedingungen
- Maschinen - maschinelle Einrichtungen und Apparate - Allgemeine Bedingungen (AMB)
- Maschinen - maschinelle Einrichtungen und Apparate - Besondere Bedingungen
- Sachversicherung - Allgemeine Bedingungen (ABS)
- Sachversicherung - Zusätzliche Gefahren - Allgemeine Bedingungen (AECB)